Bei der Steuerberechnung in Elsterformular 16.0 (Revision 15910) wird bei der Einkommensteuer 2013 die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG falsch berechnet.
1) Berechnung der Einkommensteuer:
Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach § 32d Abs.1 EStG wird die Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer nicht berechnet. Das Programm rechnet im Nenner nur mit der "4" und nicht mit der "4,09" (in meinem Fall liegt Kirchensteuerpflicht in NRW, also mit 9% vor).
2) Berechnung der Kirchensteuer:
Bei der Berechnung der Kirchensteuer wird die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG gar nicht berücksichtigt.
3) Berechnung des Solidaritätszuschlags:
Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags wird die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG gar nicht berücksichtigt.
1) Berechnung der Einkommensteuer:
Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach § 32d Abs.1 EStG wird die Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer nicht berechnet. Das Programm rechnet im Nenner nur mit der "4" und nicht mit der "4,09" (in meinem Fall liegt Kirchensteuerpflicht in NRW, also mit 9% vor).
2) Berechnung der Kirchensteuer:
Bei der Berechnung der Kirchensteuer wird die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG gar nicht berücksichtigt.
3) Berechnung des Solidaritätszuschlags:
Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags wird die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG gar nicht berücksichtigt.
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