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Anlange Kind / Alleinerziehend

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    #16
    AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

    Hallo nochmal, der Unterhalt vom Vater, muss der irgendwo mit eingetragen werden? :-/
    Nein! Erklärungen dazu sind nur interessant, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht bzw. nicht ausreichend nachkommt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

      Ich habe dasselbe Problem wie meine Vorschreiberinnen....alleinerziehend mit 2 Kindern, 2.12.2003 und 12.10.2007. Alles beachtet, was hier geschrieben wurde und trotzdem erscheint.... "Für ein zu berücksichtigendes Kind kann nicht automatisiert erkannt werden, für wie viele Monate der Kinderfreibetrag zu gewähren ist." Komisch, weil ich bei beiden Kindern bis auf Ziffer 38 und den Hortbeitrag alles gleich ausgefüllt und angeklickt habe.

      Ausgefüllt bzw. angeklickt wurden...

      4-8
      10-12
      31 (private Krankenkasse, da Beamtin)
      38 (1.1.bis 1.12. bei meiner Großen, da diese dann 12 jahre alt wurde), beim Zwerg 1.1. bis 31.12.
      44 und 45
      46 und 47 je NEIN
      Beim Kleinen zusätzlich Zeile 67, 69 und 71

      Vielleicht habe ich irgendwo einen Denkfehler, habe das gesamte Programm nun schon auf einem neuen Rechner geladen und bekomme dieselben Fehlermeldungen....

      - - - Aktualisiert - - -

      Nachtrag... Ich habe nur Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen, Kindergeld in voller Höhe (steht auch so auf der Lohnsteuerbescheinigung), eingetragen habe ich aber nur das halbe Kindergeld... testweise mit der vollen Höhe gerechnet... selbe Fehlermeldung.... spannenderweise verrät mir die Fehlermeldung aber nicht, bei welchem Kind er es nicht erkennen kann.

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        #18
        AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

        Du kannst die Erklärung abspeichern und eine Anlage Kind entfernen. Dann proberechnen. Wenn der Fehler nicht auftaucht dann liegt er in der anderen Anlage Kind.

        Versteh ich das richtig: der andere Elternteil ist nicht unterhaltspflichtig bzw. ist dieser Pflicht nicht nachgekommen?

        Warum bis 01.12. statt bis 30.11.?

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          #19
          AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

          Der Vater ist nicht leistungsfähig, darum Unterhalt. Da die Große am 2.12.2015 das 12 Lebensjahr vollendet hat, gibt es eben nur bis zum 01.12.2015 Unterhaltsvorschuss.. also für einen Tag im Dezember habe ich dann noch was bekommen.

          Habe jetzt jeweils mit einem Kind gerechnet (Anlage N natürlich auch das Kindergeld angepasst)... und Tata... bei beiden Berechnungen kommt der Fehlerhinweis wieder...

          Die letzten beiden Jahre habe ich deshalb schon nicht mit Elster abgeben können, echt nervig. Finde einfach keinen Fehler. Die Plausibilitätsüberprüfung ergibt nix, keine Fehler.
          Zuletzt geändert von SanneHalle; 15.03.2016, 23:33.

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            #20
            AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

            Zitat von SanneHalle Beitrag anzeigen
            (Anlage N natürlich auch das Kindergeld angepasst)...
            Hallo,
            wie geht das denn....
            Gruß, Basteltyp

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              #21
              AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

              38 (1.1.bis 1.12. bei meiner Großen, da diese dann 12 jahre alt wurde), beim Zwerg 1.1. bis 31.12.
              Hast du die Zeile 38 schon mal mit 30.11. versucht, vielleicht gibt es ja wirklich einen Bug in der Vorausberechnung?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                Die Lohnsteuerbescheinigung muss man ja in die Anlage N übernehmen, Ziffer 33 (auf der Lohnsteuerbescheinigung) ist das ausgezahlte Kindergeld.... das muss natürlich zu den Kinderanlagen passen.

                Habe es bei Ziffer 38 auch schon mit 30.11. versucht... ging auch nicht.

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                  #23
                  AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                  Ziffer 33 (auf der Lohnsteuerbescheinigung) ist das ausgezahlte Kindergeld.... das muss natürlich zu den Kinderanlagen passen.
                  Das stimmt aber so sicher nicht!

                  Die Ausfüllhilfe sagt dazu:
                  Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2015 zu mindestens 75 % erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind

                  Wenn Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind, darf m. E. für den entsprechenden Zeitzaum nur der halbe Kindergeldanspruch geltend gemacht werden.

                  Ich verstehe die Ausfüllhilfe nämlich so, dass für diesen Zeitraum auch ein Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrags sinnlos bzw. unzulässig ist
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                    Das sehe ich anders... wenn der Kindsvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt beantrage ich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt... die rechnet natürlich das halbe Kindergeld an und zahlt deshalb nur die Hälfte des Mindestunterhaltes.... kann man drehen und wenden wie man will... habe es auch mit dem halben Kindergeld gerechnet und das geht auch nicht....

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                      #25
                      AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                      die rechnet natürlich das halbe Kindergeld an und zahlt deshalb nur die Hälfte des Mindestunterhaltes.... kann man drehen und wenden wie man will... habe es auch mit dem halben Kindergeld gerechnet und das geht auch nicht....
                      Das kann ja auch nicht gehen, solange du den vollen Kinderfreibetrag für Zeiten haben willst, in denen dir das Jugendamt die Hälfte des Mindestunterhalts zahlt!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #26
                        AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                        Zitat von SanneHalle Beitrag anzeigen
                        Das sehe ich anders... wenn der Kindsvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt beantrage ich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt... die rechnet natürlich das halbe Kindergeld an und zahlt deshalb nur die Hälfte des Mindestunterhaltes.... kann man drehen und wenden wie man will... habe es auch mit dem halben Kindergeld gerechnet und das geht auch nicht....
                        Im Gesetz steht :
                        Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden.

                        Du kannst also nur den halben Kinderfreibetrag geltend machen.
                        Mfg

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                          #27
                          AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                          Anspruch habe ich natürlich nur auf das halbe Kindergeld, habe mit beiden Möglichkeiten (voll oder halb) gerechnet und die Fehlermeldung bleibt. Noch Jemand eine Idee?

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                            #28
                            AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                            Hallo SanneHalle,

                            hast du den Tipp schon mal ausprobiert -> eine Anlage Kind zu entfernen und dann schauen wo der Fehler steckt.

                            Sagt die Fehlermeldung bei dem Versuch der Steuerberechnung eventuell -> dass ein Ausschlussfall vorliegt ?

                            Tschüß

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                              #29
                              AW: Anlange Kind / Alleinerziehend

                              Anspruch habe ich natürlich nur auf das halbe Kindergeld, habe mit beiden Möglichkeiten (voll oder halb) gerechnet und die Fehlermeldung bleibt. Noch Jemand eine Idee?
                              Wie von @Elster-Tester schon festgestellt:
                              Im Gesetz steht :
                              Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. Du kannst also nur den halben Kinderfreibetrag geltend machen.
                              Wenn für das jüngere Kind ganzjährig Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurden, macht der Antrag in Zeile 38 für dieses Kind keinen Sinn, weil der anzugebende Zeitraum das gesamte Jahr wäre.

                              Für das ältere Kind macht der Antrag m. E. Sinn, auch wenn vom gesamten Jahr nur ein Monat berücksichtigt werden kann.

                              Für dieses Kind müsste der Kindergeldanspruch dann aber richtigerweise mit 11 x das halbe Kindergeld und 1 x das volle Kindergeld errechnet werden. So würde ich das jetzt mal probieren.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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