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Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

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    #16
    AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

    Ok, jetzt hab ich verstanden worum es dir geht

    Dein Beispiel:

    Festsetzung der Kirchensteuer: 1000
    einbehaltene Kirchenlohnsteuer: 1450
    = daraus errechnet sich ein Kirchensteuerguthaben 2013: 450

    abzüglich festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer 50
    zuzüglich einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer 0,00

    führt das zu einem Gesamtguthaben von 400,00


    In der Steuererklärung als Erstattung anzugeben sind nun die 450.

    - - - Aktualisiert - - -

    Im Umkehrschluss heißt dass natürlich auch, dass Erstattungen von Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nicht die als Sonderausgabe anzusetzende Kirchensteuer vermindern darf.

    Beispiel 2:

    Festsetzung der Kirchensteuer: 1000
    einbehaltene Kirchenlohnsteuer: 1450
    = daraus errechnet sich ein Kirchensteuerguthaben 2013: 450

    abzüglich festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer 50
    zuzüglich einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer 100

    führt das zu einem Gesamtguthaben von 500,00


    In der Steuererklärung als Erstattung anzugeben sind nun auch nur die 450.
    Mfg

    Kommentar


      #17
      AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

      Richtig!

      Offen bleibt die Frage: Wer macht das wirklich so?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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