AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld
Ok, jetzt hab ich verstanden worum es dir geht
Dein Beispiel:
Festsetzung der Kirchensteuer: 1000
einbehaltene Kirchenlohnsteuer: 1450
= daraus errechnet sich ein Kirchensteuerguthaben 2013: 450
abzüglich festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer 50
zuzüglich einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer 0,00
führt das zu einem Gesamtguthaben von 400,00
In der Steuererklärung als Erstattung anzugeben sind nun die 450.
- - - Aktualisiert - - -
Im Umkehrschluss heißt dass natürlich auch, dass Erstattungen von Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nicht die als Sonderausgabe anzusetzende Kirchensteuer vermindern darf.
Beispiel 2:
Festsetzung der Kirchensteuer: 1000
einbehaltene Kirchenlohnsteuer: 1450
= daraus errechnet sich ein Kirchensteuerguthaben 2013: 450
abzüglich festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer 50
zuzüglich einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer 100
führt das zu einem Gesamtguthaben von 500,00
In der Steuererklärung als Erstattung anzugeben sind nun auch nur die 450.
Ok, jetzt hab ich verstanden worum es dir geht
Dein Beispiel:
Festsetzung der Kirchensteuer: 1000
einbehaltene Kirchenlohnsteuer: 1450
= daraus errechnet sich ein Kirchensteuerguthaben 2013: 450
abzüglich festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer 50
zuzüglich einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer 0,00
führt das zu einem Gesamtguthaben von 400,00
In der Steuererklärung als Erstattung anzugeben sind nun die 450.
- - - Aktualisiert - - -
Im Umkehrschluss heißt dass natürlich auch, dass Erstattungen von Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nicht die als Sonderausgabe anzusetzende Kirchensteuer vermindern darf.
Beispiel 2:
Festsetzung der Kirchensteuer: 1000
einbehaltene Kirchenlohnsteuer: 1450
= daraus errechnet sich ein Kirchensteuerguthaben 2013: 450
abzüglich festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer 50
zuzüglich einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer 100
führt das zu einem Gesamtguthaben von 500,00
In der Steuererklärung als Erstattung anzugeben sind nun auch nur die 450.
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