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Abfindung richtig angeben

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    Abfindung richtig angeben

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2014 durch Kündigung des Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.
    Diese hatte mein damaliger AG unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigte besteuerte Entschädigung) angegeben.

    Wenn wir diese Daten nicht angeben, würden wir Steuern zurück erhalten, da mein Mann viel Werbekosten hat.
    Geben wir die Abfindung an, minimiert sich die Rückerstattung gewaltig.

    Kann man seine Abfindung noch anderswo im Formular angeben? Haben wir vielleicht einen Punkt übersehen?

    #2
    AW: Abfindung richtig angeben

    Hallo,
    nein!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Abfindung richtig angeben

      Wenn wir diese Daten nicht angeben ...
      Das ist schon deshalb nicht erfolgversprechend, weil der AG diese Daten auch dem Finanzamt übermittelt hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abfindung richtig angeben

        Wenn ihr gar keine Einnahmen hättet, dann würdet ihr alle gezahlte Steuer zurückbekommen.
        Hätte hätte Fahrradkette
        Mfg

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          #5
          AW: Abfindung richtig angeben

          Ich glaube es wurde falsch verstanden.
          Selbstverständlich wird die Abfindung angegeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung richtig angeben

            Zitat von AnnaLu Beitrag anzeigen
            Ich glaube es wurde falsch verstanden.
            Selbstverständlich wird die Abfindung angegeben.
            Dann nochmal zum Verständnis :
            Auch wenn die Abfindung ermäßigt besteuert wird, ist es natürlich so, dass umso höher der Arbeitslohn ist, desto höher ist auch die Steuer.
            Mfg

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              #7
              AW: Abfindung richtig angeben

              Um es mal klar zu sagen: Die Abfindung MUSS da eingetragen werden und sie ist da richtig und das Ergebnis vermutlich auch. Denn die Abfindungsfälle sind Pflichtveranlagungsfälle, da es da sogar Nachzahlungen geben könnte, was bei Euch ja wohl zu Eurem Glück nicht der Fall ist. Siehe folgenden Beitrag: https://www.elster.de/anwenderforum/...ight=abfindung

              Wie in dem anderen Beitrag ist es eher anders herum: Du musst mal die Steuerbelastung vergleichen, wenn Du die Abfindung nicht als Abfindung, sondern als NORMALEN Arbeitslohn einträgst. So herum wird ein Schuh daraus.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Abfindung richtig angeben

                Habt ihr mal mit Einzelveranlagung gerechnet?
                Mein Abfindungsfall war 2010 so günstiger als im Splittingtarif.

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