Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2014 durch Kündigung des Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.
Diese hatte mein damaliger AG unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigte besteuerte Entschädigung) angegeben.
Wenn wir diese Daten nicht angeben, würden wir Steuern zurück erhalten, da mein Mann viel Werbekosten hat.
Geben wir die Abfindung an, minimiert sich die Rückerstattung gewaltig.
Kann man seine Abfindung noch anderswo im Formular angeben? Haben wir vielleicht einen Punkt übersehen?
ich habe im Jahr 2014 durch Kündigung des Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.
Diese hatte mein damaliger AG unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigte besteuerte Entschädigung) angegeben.
Wenn wir diese Daten nicht angeben, würden wir Steuern zurück erhalten, da mein Mann viel Werbekosten hat.
Geben wir die Abfindung an, minimiert sich die Rückerstattung gewaltig.
Kann man seine Abfindung noch anderswo im Formular angeben? Haben wir vielleicht einen Punkt übersehen?
Kommentar