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Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

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    Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade im Elsterformular an meiner Steuererklärung und hätte mal zwei Fragen/Fragebereiche:

    Ich habe aufgrund von Studium und Co. einen hohen Verlustvortrag eingetragen bekommen. Im Jahr 2013 hatte ich ein geringes Einkommen (nur 2 Monate gearbeitet nach Studium), somit wurde der Verlustvortrag von 13.000 um die 3000 Euro Einnahmen reduziert, Rest also 10.000. Aufgrund dessen habe ich in dem Jahr 2014 (in dem ich bis auf 2 Monate Vollzeit gearbeitet) einen Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

    Jetzt mache ich die Erklärung zum ersten Mal allein und elektronisch mit dem Formular:

    1) Wo muss ich (muss ich überhaupt) die Freibeträge und/oder den Verlustvortrag eintragen? Oder machen die das automatisch? Will dem Formular ja mitteilen, was es zu berücksichtigen hat, damit da keine Nachzahlung bei der Prüfung rauskommt^^

    2) Mal angenommen, meine Freibeträge auf Basis des "Verlustvortrag-Guthabens" und meiner Werbekosten+Sonderausgaben im Jahr 2014 waren höher als nötig (sprich: Mit weniger Freibeträgen hätte ich ebenfalls die zugegeben geringen Steuern voll zurück erhalten), berücksichtigen die sowas, so dass was vom Verlustvortrag über bleibt, bzw: Wie werden Jahreseinkommen - Verlustvortrag - Freibetrag im Rahmen der Steuererklärung miteinander verrechnet?

    Trotz Sucherei bin ich bisher nicht zufriedenstellend fündig geworden. Vielleicht ein wenig zu exotisch, aber vielleicht hat ja jemand einen guten Impuls

    Danke und Grüße!

    #2
    AW: Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

    du musst zwei Dinge unterscheiden:

    Das was auf der Lohnsteuerkarte als Freibetrag war, war nur eine Vorauszahlungsminderung und muss nirgendwo eingetragen werden.

    In der Steuererklärung wird dein Gesamtbetrag der Einkünfte mit dem Verlustvortrag verrechnet. Ein etwa bleibender Verlustvortrag wird dann auf 2015 vorgetragen. Das geschieht in der Regel automatisch.

    Wenn du z. B. 10 x 2000 Euro verdient hast, wird nichts mehr übrig bleiben.

    Es kann sein, dass der Verlustvortrag bei der Probeberechnung mit Elsterformular nicht exakt angezeigt werden kann, weiß ich nicht genau. Dein FA hat aber die Daten und wird das im allein gültigen Steuerbescheid schon richtig machen.

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      #3
      AW: Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

      Hallo,

      schon mal recht herzlichen Dank. Die Einnahmen wären schön, aber so hoch geht es dann eben nicht. Ich finde die Verrechnungskomplexität im Bereich Freibeträge hoch bzw. finde ich kaum Erläuterungen, wie das Finanzamt damit verfährt und wonach die sich da richten.

      Diese Gegenrechnung von "Gesamtbetrag der Einkünfte mit dem Verlustvortrag" leuchtet mir jetzt ein, jedoch wie in diese Rechnung die Freibeträge "eingreifen" bzw. diese Rechnung beeinflussen, das erschließt sich mir nicht > Eine Antwort darauf wäre zugegeben reine Neugier, da ich anhand des Steuerbescheides diese Frage vermutlich beantworten werden könne und im Zweifel Widerspruch einlegen könnte

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        #4
        AW: Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

        Das Finanzamt rechnet so, wie in § 10d EStG gesetzlich vorgeschrieben.

        In ElsterFormular ist im Hauptvordruck auf Seite 4 Zeile 92 anzukreuzen.

        Da der als Verlustvortrag festgestellte Betrag m.W. nicht in die Formulare eingetragen werden kann, wird wohl die Steuervorausberechnung nicht richtig sein können.


        http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

          Zitat von Karius Beitrag anzeigen
          schon mal recht herzlichen Dank. Die Einnahmen wären schön, aber so hoch geht es dann eben nicht. Ich finde die Verrechnungskomplexität im Bereich Freibeträge hoch bzw. finde ich kaum Erläuterungen, wie das Finanzamt damit verfährt und wonach die sich da richten.
          Eigentlich ist das Ganze kein Hexenwerk. Es werden wie gewohnt die Einkünfte ermittelt aus Bruttolohn minus Werbungskosten. Hiervon wird der Verlustvortrag abgezogen. Ist der Verlustvortrag höher als die Einkünfte, so bleibt was vom Verlustvortrag für die Zukunft übrig.

          Danach werden dann Sonderausgaben abgezogen.

          Komplex wird es erst, wenn Verlustvorträge nur mit bestimmten Einkunftsarten verrechenbar sind, aber das sehe ich hier nicht.

          Übrigens kann man in ElsterFormular durchaus einen Verlustvortrag bei der Berechnung berücksichtigen lassen, indem dieser bei den Zusätzlichen Angaben (dies sind Daten, die rein Teil der Berechnung sind und nicht Teil der übermittelten Erklärung sind) eingetragen wird.

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            #6
            AW: Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

            ... indem dieser bei den Zusätzlichen Angaben ...
            Wieder was dazu gelernt!

            Das Formular habe ich persönlich zugegebenermaßen noch nie gebraucht.

            Geleistete Vorauszahlungen kann man da anscheinend aber nicht erfassen?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Geleistete Vorauszahlungen kann man da anscheinend aber nicht erfassen?
              Gab es bis vor ein paar Jahren mal, seitdem aber nicht mehr.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Verlustvortrag/Freibetrag - Eintrag in Formular und Berechnung

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Komplex wird es erst, wenn Verlustvorträge nur mit bestimmten Einkunftsarten verrechenbar sind, aber das sehe ich hier nicht.

                Übrigens kann man in ElsterFormular durchaus einen Verlustvortrag bei der Berechnung berücksichtigen lassen, indem dieser bei den Zusätzlichen Angaben (dies sind Daten, die rein Teil der Berechnung sind und nicht Teil der übermittelten Erklärung sind) eingetragen wird.

                Vielen Dank, das probiere ich mal aus. Das reicht mir ja schon fürs Erste. Und nein, das mit den bestimmten Einkünften ist nicht der Fall. Von daher, vielen Dank. Ich lese da aus den Antworten heraus, dass die Freibeträge im Prinzip keine Rolle spielen, da sie ja in den (geringeren) gezahlten Steuern "mit drin stecken", die ja dann trotzdem zu meinem Bruttoverdienst in Beziehung stehen zwecks Berechnung der Steuerschuld... Aber danke, manchmal braucht man nen Anschubser für die Selbsterkenntnis : )

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