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Steuererklärung Anlage V

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    Steuererklärung Anlage V

    Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu im Forum und habe auch direkt eine Frage. Ich erstelle gerade für 2014 meine Steuererklärung und bin nun bei Anlage V angekommen. Seit 1.1.2015 bin ich Besitzer eines Gebäudes, welches ich vermiete. Normalerweise muss das Gebäude ja erst in meiner Steuerklärung für 2015 angegeben werden aber da ich bereits Ende 2014 Notargebühren und Grundbuchgebühren gezahlt habe würde ich diese natürlich gerne unter Werbungskosten absetzen.

    Kann ich diese Gebühren noch in meiner Steuerklärung für 2015 absetzen oder muss es für 2014 erfolgen? Falls es doch noch für 2014 erfolgen muss trage ich die Mieteinamen usw. in das Formular ein und schreibe in das Feld "Veräußert / Übertragen am" 1.1.2015 ein, somit müsste das Finanzamt dann wissen das ich über das Jahr 2014 noch keine Einahmen hatte, richtig?

    Ich hoffe alles ist soweit verständlich

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß

    Chris

    #2
    AW: Steuererklärung Anlage V

    Notar + Grundbuchgebühren zählen zu den Anschaffungskosten des Grundstücks und können nicht extra als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese erhöhen lediglich, insoweit sie auf das Gebäude entfallen, die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes.

    Du brauchst daher auch erst ab 2015 eine Anlage V einzureichen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung Anlage V

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Notar + Grundbuchgebühren zählen zu den Anschaffungskosten des Grundstücks und können nicht extra als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese erhöhen lediglich, insoweit sie auf das Gebäude entfallen, die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes.

      Du brauchst daher auch erst ab 2015 eine Anlage V einzureichen.
      Hi,

      danke für deine Antwort Ich war nur etwas verwirrt da es in Anlage V auf Seite 2 einen Bereich für Werbungskosten gibt mit Feldern für Gelbeschaffungskosten (z.:B Notar, Grundbuchgebühren)

      Viele Grüße

      Chris

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        #4
        AW: Steuererklärung Anlage V

        Hallo,

        >>>Ich war nur etwas verwirrt da es in Anlage V auf Seite 2 einen Bereich für Werbungskosten gibt mit Feldern für Gelbeschaffungskosten (z.:B Notar, Grundbuchgebühren)

        Da geht es aber speziell um die Geldbeschaffung, also beispielsweise die Eintragung einer Grundschuld. Auch das geht nicht ohne Notar und Grundbuch, hat aber mit dem Kauf nur indirekt etwas zu tun.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung Anlage V

          Alles klar, jetzt habe ich es verstanden.

          Vielen Dank!

          Viele Grüße

          Chris

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