Hallo zusammen,
ich bin ganz neu im Forum und habe auch direkt eine Frage. Ich erstelle gerade für 2014 meine Steuererklärung und bin nun bei Anlage V angekommen. Seit 1.1.2015 bin ich Besitzer eines Gebäudes, welches ich vermiete. Normalerweise muss das Gebäude ja erst in meiner Steuerklärung für 2015 angegeben werden aber da ich bereits Ende 2014 Notargebühren und Grundbuchgebühren gezahlt habe würde ich diese natürlich gerne unter Werbungskosten absetzen.
Kann ich diese Gebühren noch in meiner Steuerklärung für 2015 absetzen oder muss es für 2014 erfolgen? Falls es doch noch für 2014 erfolgen muss trage ich die Mieteinamen usw. in das Formular ein und schreibe in das Feld "Veräußert / Übertragen am" 1.1.2015 ein, somit müsste das Finanzamt dann wissen das ich über das Jahr 2014 noch keine Einahmen hatte, richtig?
Ich hoffe alles ist soweit verständlich
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Chris
ich bin ganz neu im Forum und habe auch direkt eine Frage. Ich erstelle gerade für 2014 meine Steuererklärung und bin nun bei Anlage V angekommen. Seit 1.1.2015 bin ich Besitzer eines Gebäudes, welches ich vermiete. Normalerweise muss das Gebäude ja erst in meiner Steuerklärung für 2015 angegeben werden aber da ich bereits Ende 2014 Notargebühren und Grundbuchgebühren gezahlt habe würde ich diese natürlich gerne unter Werbungskosten absetzen.
Kann ich diese Gebühren noch in meiner Steuerklärung für 2015 absetzen oder muss es für 2014 erfolgen? Falls es doch noch für 2014 erfolgen muss trage ich die Mieteinamen usw. in das Formular ein und schreibe in das Feld "Veräußert / Übertragen am" 1.1.2015 ein, somit müsste das Finanzamt dann wissen das ich über das Jahr 2014 noch keine Einahmen hatte, richtig?
Ich hoffe alles ist soweit verständlich
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Chris
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