Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

    Hallo miteinander.

    Bin schon seit ner Ewigkeit am Googlen und hab auch schon hier das Forum durchsucht, aber keine definitive Antwort gefunden.
    Folgende Situation:

    Doppelte Haushaltsführung im Inland, Unterkunft am Einsatzort mietfrei, dafür zwingende Teilnahme an der recht günstigen Gemeinschaftsverpflegung Frühstück/Mittag/Abend (bzw. zumindest zwingende Berechnung derselben).

    Ich möchte nun die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate der dopp. HHF geltend machen. Für 2014 lauten die Pauschalen ja 12 bzw. 24 Euro.
    Soweit so gut. In ElFo2014 taucht in Zeile 83 ein Feld "Kürzungsbetrag bei Mahlzeitengestellung" auf, das ich in ElFo2013 noch nicht gesehen hatte. Theoretisch muss ich also die Pauschale für Tage, an denen an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen wurde, kürzen bzw streichen, diese Kürzung aber wiederum um die persönlichen Kosten für die Gemeinschaftsverpflegung reduzieren. Richtig? Läuft im Endeffekt darauf hinaus, dass ich statt der Pauschalen nur die tatsächlichen Kosten geltend machen kann.

    Im Netz finde ich aber auch Artikel, die eben das verneinen, und extra darauf hinweisen, dass nur die Pauschalen angegeben werden dürfen, und eine Einzelabrechnung nicht zulässig ist. Aber wofür dann das Feld mit dem Kürzungsbetrag?

    Dazu kommt, dass ich in Zeile 83 eingeben kann was ich will, bei der Steuerberechnung kommt immer dasselbe raus und der Kürzungsbetrag taucht gar nicht auf. Die Verpflegungspauschale hingegen wird in die Berechnung einbezogen. Ist das ein Bug (Version 16.0), oder findet einfach in der Praxis keine Kürzung der Pauschalen statt und das Feld ist für die Katz? Lediglich bei einem absurd hohen Wert bekomme ich eine Meldung, dass der Kürzungsbeitrag die Summe der Verpflegungspauschalen überschreitet. Also hat das Feld 83 ja doch einen Sinn..

    Bin inzwischen sehr verwirrt und für jede Hilfe raus aus dem Steuerwirrwar sag ich schonmal danke :-)

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

    Zitat von schnoeten.troet Beitrag anzeigen
    Hallo miteinander.

    Bin schon seit ner Ewigkeit am Googlen und hab auch schon hier das Forum durchsucht, aber keine definitive Antwort gefunden.
    Folgende Situation:

    Doppelte Haushaltsführung im Inland, Unterkunft am Einsatzort mietfrei, dafür zwingende Teilnahme an der recht günstigen Gemeinschaftsverpflegung Frühstück/Mittag/Abend (bzw. zumindest zwingende Berechnung derselben).

    Ich möchte nun die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate der dopp. HHF geltend machen. Für 2014 lauten die Pauschalen ja 12 bzw. 24 Euro.
    Soweit so gut. In ElFo2014 taucht in Zeile 83 ein Feld "Kürzungsbetrag bei Mahlzeitengestellung" auf, das ich in ElFo2013 noch nicht gesehen hatte. Theoretisch muss ich also die Pauschale für Tage, an denen an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen wurde, kürzen bzw streichen, diese Kürzung aber wiederum um die persönlichen Kosten für die Gemeinschaftsverpflegung reduzieren. Richtig? Läuft im Endeffekt darauf hinaus, dass ich statt der Pauschalen nur die tatsächlichen Kosten geltend machen kann.

    Im Netz finde ich aber auch Artikel, die eben das verneinen, und extra darauf hinweisen, dass nur die Pauschalen angegeben werden dürfen, und eine Einzelabrechnung nicht zulässig ist. Aber wofür dann das Feld mit dem Kürzungsbetrag?

    Dazu kommt, dass ich in Zeile 83 eingeben kann was ich will, bei der Steuerberechnung kommt immer dasselbe raus und der Kürzungsbetrag taucht gar nicht auf. Die Verpflegungspauschale hingegen wird in die Berechnung einbezogen. Ist das ein Bug (Version 16.0), oder findet einfach in der Praxis keine Kürzung der Pauschalen statt und das Feld ist für die Katz? Lediglich bei einem absurd hohen Wert bekomme ich eine Meldung, dass der Kürzungsbeitrag die Summe der Verpflegungspauschalen überschreitet. Also hat das Feld 83 ja doch einen Sinn..

    Bin inzwischen sehr verwirrt und für jede Hilfe raus aus dem Steuerwirrwar sag ich schonmal danke :-)
    Entscheide Dich, elfo 2013 ODER 2014?
    Das Gesetz für 2013 muss nicht mit dem Gesetz 2014 übereinstimmen.
    Der Gesetzgeber sagt oft: Was schert mich mein Geschwätz von gestern!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

      also ich seh das so: diese Gemeinschaftsverpflegung kann Teil deiner Vergütung sein, dann steht sie auf deinem Gehaltszettel.

      Aber wenn nicht, spielt es keine Rolle, ob du diese bezahlen mußt oder nicht. Es ist sozusagen deine Privatsache, wo du isst. Du kannst die Pauschalen ansetzen. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen, kannst du sicherlich diese ansetzen, aber wie du sagst, ist dies ja nicht so.

      Ich bin kein Steuerberater, aber so würde ich es machen.

      Christian

      Kommentar


        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

        sehe das genauso, es kommt darauf an, ob die mahlzeiten tatsächlich vom arbeitgeber gestellt (bezahlt/erstattet) werden.

        wenn der arbeitgeber die verpflegung stellt/bezahlt und das was du berechnet bekommst nur ein eigenanteil ist, dann ist dieser eigenanteil aufzusplitten nach fruehstueck/mittag/abendessen und jeweils von den 20%/40%/40% von der tagespauschale, die auf die jeweilige mahlzeit entfallen, abzuziehen.

        gibt es da ganz gut erklärt: https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/f...taetigkeit.pdf , Folie 9, voller tag = 24 Euro, fruehstueck also 4,80-eigenanteil, mittag und abend jeweils 9,60-eigenanteil ...

        wenn der arbeitgeber mit der finanzierung des essens an sich nix zu tun hat, dann ist es keine Mahlzeitengestellung und dann ist auch keine Kuerzung vorzunehmen, sondern die volle pauschale zum ansatz zu bringen.

        Kommentar


          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

          Danke für eure schnellen Antworten.

          @stiller: Es geht wie gesagt um ElFo2014, nur dort gibt es das Feld "Kürzungsbetrag".

          Habe mittlerweile jemanden beim Finanzamt erreicht: Die Dame wusste es auch nicht. Konnte mir auch niemanden nennen der es wissen könnte. Hm...
          Zuletzt geändert von schnoeten.troet; 11.02.2015, 13:01.

          Kommentar


            #6
            AW: Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

            Hallo. Hab eine Frage. Mache grad die Steuer für 2014.Folgenes:Mein Mann ist Alleinverdiener und ist im Januar 2014 aus privaten Gründen für 3 Monate ausgezogen. Steht auch auf der lohnsteuerbescheinigung der ersten Firma. (Hat den Arbeitgeber im Mai gewechselt)Wo gebe ich das in der Steuererklärung an und entstehen dadurch Nachteile?

            Kommentar


              #7
              AW: Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

              Hallo Melly,
              wir schreiben im Forum der Anwendung ELSTER, was hat Ihr Anliegen damit zu tun?
              In Deutschland sind diese beratenden Auskünfte nur Lohnsteuerhilfevereinen (bei entsprechender Mitgliedschaft) sowie Steuerberatern vorbehalten, dieses Forum darf das nicht.................
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

              Kommentar


                #8
                AW: Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand / Kürzungsbetrag

                Es passt zwar überhaupt nicht zur Überschrift, aber wenn ihr im Jahr nur einen Tag zusammengelebt habt, habt ihr das Ehegattenwahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten.

                Kommentar

                Lädt...
                X