Hallo miteinander.
Bin schon seit ner Ewigkeit am Googlen und hab auch schon hier das Forum durchsucht, aber keine definitive Antwort gefunden.
Folgende Situation:
Doppelte Haushaltsführung im Inland, Unterkunft am Einsatzort mietfrei, dafür zwingende Teilnahme an der recht günstigen Gemeinschaftsverpflegung Frühstück/Mittag/Abend (bzw. zumindest zwingende Berechnung derselben).
Ich möchte nun die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate der dopp. HHF geltend machen. Für 2014 lauten die Pauschalen ja 12 bzw. 24 Euro.
Soweit so gut. In ElFo2014 taucht in Zeile 83 ein Feld "Kürzungsbetrag bei Mahlzeitengestellung" auf, das ich in ElFo2013 noch nicht gesehen hatte. Theoretisch muss ich also die Pauschale für Tage, an denen an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen wurde, kürzen bzw streichen, diese Kürzung aber wiederum um die persönlichen Kosten für die Gemeinschaftsverpflegung reduzieren. Richtig? Läuft im Endeffekt darauf hinaus, dass ich statt der Pauschalen nur die tatsächlichen Kosten geltend machen kann.
Im Netz finde ich aber auch Artikel, die eben das verneinen, und extra darauf hinweisen, dass nur die Pauschalen angegeben werden dürfen, und eine Einzelabrechnung nicht zulässig ist. Aber wofür dann das Feld mit dem Kürzungsbetrag?
Dazu kommt, dass ich in Zeile 83 eingeben kann was ich will, bei der Steuerberechnung kommt immer dasselbe raus und der Kürzungsbetrag taucht gar nicht auf. Die Verpflegungspauschale hingegen wird in die Berechnung einbezogen. Ist das ein Bug (Version 16.0), oder findet einfach in der Praxis keine Kürzung der Pauschalen statt und das Feld ist für die Katz? Lediglich bei einem absurd hohen Wert bekomme ich eine Meldung, dass der Kürzungsbeitrag die Summe der Verpflegungspauschalen überschreitet. Also hat das Feld 83 ja doch einen Sinn..
Bin inzwischen sehr verwirrt und für jede Hilfe raus aus dem Steuerwirrwar sag ich schonmal danke :-)
Bin schon seit ner Ewigkeit am Googlen und hab auch schon hier das Forum durchsucht, aber keine definitive Antwort gefunden.
Folgende Situation:
Doppelte Haushaltsführung im Inland, Unterkunft am Einsatzort mietfrei, dafür zwingende Teilnahme an der recht günstigen Gemeinschaftsverpflegung Frühstück/Mittag/Abend (bzw. zumindest zwingende Berechnung derselben).
Ich möchte nun die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate der dopp. HHF geltend machen. Für 2014 lauten die Pauschalen ja 12 bzw. 24 Euro.
Soweit so gut. In ElFo2014 taucht in Zeile 83 ein Feld "Kürzungsbetrag bei Mahlzeitengestellung" auf, das ich in ElFo2013 noch nicht gesehen hatte. Theoretisch muss ich also die Pauschale für Tage, an denen an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen wurde, kürzen bzw streichen, diese Kürzung aber wiederum um die persönlichen Kosten für die Gemeinschaftsverpflegung reduzieren. Richtig? Läuft im Endeffekt darauf hinaus, dass ich statt der Pauschalen nur die tatsächlichen Kosten geltend machen kann.
Im Netz finde ich aber auch Artikel, die eben das verneinen, und extra darauf hinweisen, dass nur die Pauschalen angegeben werden dürfen, und eine Einzelabrechnung nicht zulässig ist. Aber wofür dann das Feld mit dem Kürzungsbetrag?
Dazu kommt, dass ich in Zeile 83 eingeben kann was ich will, bei der Steuerberechnung kommt immer dasselbe raus und der Kürzungsbetrag taucht gar nicht auf. Die Verpflegungspauschale hingegen wird in die Berechnung einbezogen. Ist das ein Bug (Version 16.0), oder findet einfach in der Praxis keine Kürzung der Pauschalen statt und das Feld ist für die Katz? Lediglich bei einem absurd hohen Wert bekomme ich eine Meldung, dass der Kürzungsbeitrag die Summe der Verpflegungspauschalen überschreitet. Also hat das Feld 83 ja doch einen Sinn..
Bin inzwischen sehr verwirrt und für jede Hilfe raus aus dem Steuerwirrwar sag ich schonmal danke :-)
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