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Minderung Erstattung durch Austritt Kirche

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    Minderung Erstattung durch Austritt Kirche

    Hallo,

    ich habe gestern meine Steuererklärung mit dem Elster Formular gemacht. Vorab bin ich im Jahr 2014 ab März aus der Kirche ausgetreten.

    Hatte dann erst einmal im Hauptvordruck bei der Konfession: keine angegeben. Dadurch, dass ich in den Monaten Januar und Februar noch Kirchensteuer gezahlt habe, wird diese natürlich auch bei der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

    Bei der Berechnung, meckerte er dann, dass die Kirchensteuer nicht berechnet wird, da ich keine Religion angegeben habe.

    Habe dann beim Vordruck gesehen, dass man tatsächlich Konfessionen in den einzelnen Monaten angeben kann. Dies dann eingegeben. Berechnung neu gemacht und nun mindert sich der Erstattungsbetrag. Wie kann das sein?

    Vielen Dank vorab für die Antworten.

    #2
    AW: Minderung Erstattung durch Austritt Kirche

    Hallo,
    für die relevanten Monate der Mitgliedschaft wird natürlich in der neuen (korrekten) Berechnung
    Kirchensteuer einbehalten.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Minderung Erstattung durch Austritt Kirche

      Verstehe ich nicht so ganz. Hab doch zwei Monate Steuern gezahlt. Wie kann das denn die Erstattung mindern?

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        #4
        AW: Minderung Erstattung durch Austritt Kirche

        Zitat von Bounty1610 Beitrag anzeigen
        Verstehe ich nicht so ganz. Hab doch zwei Monate Steuern gezahlt. Wie kann das denn die Erstattung mindern?
        gemeint ist gegenüber der 1. Berechnung, bei der keine Mitgliedschaft angegeben war.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Minderung Erstattung durch Austritt Kirche

          Wenn Du ohne Kirchensteuer rechnest, bekommst Du mehr zurück, als wenn Du Kirchensteuer abführen mußt.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Minderung Erstattung durch Austritt Kirche

            Abgesehen davon dürften die meisten KiSt-Gesetze der Länder anbetrachts dessen, dass die ESt eine Jahressteuer ist, darauf abstellen, dass die bei unterjährigem Wechsel anteilig zu berechnen ist. Sprich, wenn das Weihnachtsgeld Ende November gezahlt wird, erhöht das die Einkünfte und beeinflusst die KiSt, auch wenn nur Jan/Feb eine Kirchensteuerpflicht bestand.

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