Bin Rentner mit Betriebsrente und einer auf 6 Jahre gesplitteten Abfindung.
Die Angaben für die Abfindungsrate wurden auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter 8.2, 29.2, 30.2
und 32.2 eingetragen. Laut AG habe ich diese Daten in Elsterformular unter 8a, 29a, 30a und 32a
eingetragen!
Die Plausibilitätskontrolle stellte keine Fehler oder Hinweise fest.
Die Steuerberechnung brachte jedoch folgende Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge
eingetragen, der dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlungen beträgt
jedoch 0 €. Für den Fall, dass Ihnen keine laufenden Versorgungsbezüge zugeflossen sind, löschen
Sie bitte die erklärte Bemessungsgrundlage.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Nehme ich die Bemessungsgrundlage unter29a heraus, dann gehts - wäre das denn ok?
Die Angaben für die Abfindungsrate wurden auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter 8.2, 29.2, 30.2
und 32.2 eingetragen. Laut AG habe ich diese Daten in Elsterformular unter 8a, 29a, 30a und 32a
eingetragen!
Die Plausibilitätskontrolle stellte keine Fehler oder Hinweise fest.
Die Steuerberechnung brachte jedoch folgende Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge
eingetragen, der dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlungen beträgt
jedoch 0 €. Für den Fall, dass Ihnen keine laufenden Versorgungsbezüge zugeflossen sind, löschen
Sie bitte die erklärte Bemessungsgrundlage.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Nehme ich die Bemessungsgrundlage unter29a heraus, dann gehts - wäre das denn ok?
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