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Versorgungsbezüge Abfindung

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    Versorgungsbezüge Abfindung

    Bin Rentner mit Betriebsrente und einer auf 6 Jahre gesplitteten Abfindung.
    Die Angaben für die Abfindungsrate wurden auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter 8.2, 29.2, 30.2
    und 32.2 eingetragen. Laut AG habe ich diese Daten in Elsterformular unter 8a, 29a, 30a und 32a
    eingetragen!

    Die Plausibilitätskontrolle stellte keine Fehler oder Hinweise fest.

    Die Steuerberechnung brachte jedoch folgende Meldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge
    eingetragen, der dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlungen beträgt
    jedoch 0 €. Für den Fall, dass Ihnen keine laufenden Versorgungsbezüge zugeflossen sind, löschen
    Sie bitte die erklärte Bemessungsgrundlage.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.


    Nehme ich die Bemessungsgrundlage unter29a heraus, dann gehts - wäre das denn ok?

    #2
    AW: Versorgungsbezüge Abfindung

    Hi,

    ich habe aktuell genau das selbe Problem?
    Wie hattest du das denn damals gelöst?

    Freundliche Grüße

    Kommentar


      #3
      AW: Versorgungsbezüge Abfindung

      Der Threadersteller war wohl bei der Einkommensteuererklärung 2014 und hat vermutlich trotz des Unterforums für Elsterformular im Elsteronlineportal gearbeitet. Ich würde Dir daher raten einen neuen Thread im passenden Unterforum aufzumachen je nach verwendetem Programm oder Webanwendung unter Nennung des Jahres und der klaren Daten, wie sie KONKRET bei DIR sind. In der Regel hat man nämlich nicht genau das selbe Problem in selber Konfiguration.

      Ob der Threadersteller hier noch aktiv ist, wage ich zu bezweifeln. Seine letzten Posts stammen aus 2015.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Versorgungsbezüge Abfindung

        Hallo saamson,

        ich hatte in den letzten Erklärungen das selbe Problem.
        Such mal den Tread "Steuerberechnung fehl geschlagen"

        Echte Abhilfe konnte keine geschaffen,
        Weder Forum, AG, Esterhotline konnten helfen.

        Wenn du alles durchliest, irgendwo habe ich einen Betrag um einen Euro gekürzt,
        da lief die Steuerberechnung.

        Für 2016 kann ich noch nichts sagen.

        Kommentar


          #5
          AW: Versorgungsbezüge Abfindung

          Des Rätsels Lösung lässt sich ab hier nachlesen:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post212750
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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