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Anlage AV, bitte helft mir

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    Anlage AV, bitte helft mir

    Hallihallo,
    ich bin soweit durch, mir fehlt nur noch die Anlage AV. Hier wollte ich eine Riester eintragen, benutze zum Ausfüllen also die Bescheinigung nach § 92 EStG, die von der Versicherung kam, und die Meldebescheinigung zur SV. Ich muss dazu sagen, dass dies meine erste Steuererklärung ist.
    Zur mir: Verheiratet, 1 Kind + 3 aus erster Ehe, stehe in Arbeit, meine Frau z.Zt. Elternzeit

    Nun hab ich also ausgefüllt:
    Zeile 7: 1
    Zeile 8: 235 (Betrag habe ich der Bescheinigung entnommen)
    Zeile 9: Nein (Der Vertrag besteht ja schon länger)
    Zeile 10: Kreuz
    Zeile 11: Das Brutto der Meldebescheinigung
    dann weiter nichts...
    bei den Kindern habe ich keine Ahnung, ob das alles so richtig ist?
    Zeile 22: Geb. nach.. (Unser gemeinsamer Sohn ist im September letzten Jahres geboren) 1
    Was trage ich bei Zeile 23/24 ein? Ich habe meine anderen 3 Kinder ja zur Hälfte auf der Karte, zahle Unterhalt und mir steht vor dem Finanzamt ja auch die Hälfte des KG zu. Kann ich jetzt also auch hier was zur Kinderzulage beantragen? In der Bescheinigung steht, dass laut der ZfA kein Anspruch besteht.

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Anlage AV, bitte helft mir

    Wenn kein Anspruch besteht, dann kein Eintrag. Die Kinderzulage kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV, bitte helft mir

      Nach § 85 EStG steht die Kinderzulage demjenigen zu, an den das Kindergeld ausgezahlt wurde (dies dürfte im Regelfall die Kindsmutter sein).

      Daher kommt auf deine Anlage AV nur das gemeinsame Kind mit deiner Ehefrau.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV, bitte helft mir

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Daher kommt auf deine Anlage AV nur das gemeinsame Kind mit deiner Ehefrau.
        ... WENN Ihr BEIDE entschieden habt die Kinderzulage nicht der Mutter, sondern dem Vater zuzuordnen. (§ 85 Abs. 2 EStG)

        Vielleicht zur Erklärung, da im Eingangsbeitrag etwas von "HIER Kinderzulage beantragen" philosophiert wurde:

        Sowohl die Grundzulage als auch die Kinderzulagen sind AUSSCHLIEßLICH über den Anbieter per Zulagenantrag bzw. Dauerzulagenantrag zu beantragen und werden dann der Riester-Anlage gutgeschrieben. Keine Ausnahmen !

        In der Einkommensteuererklärung wird in der Anlage AV ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt, d.h. das Finanzamt prüft, ob die aus einem Sonderausgabenabzug resultierende Steuerermäßigung höher ist als der ANSPRUCH auf die über den Anbieter zu beantragenden Zulagen. Ist die Steuerermäßigung höher, dann wird die DIFFERENZ, d.h. der Steuerermäßigungsbetrag, der über den ZulagenANSPRUCH hinaus geht, im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt, der Zulagenanspruch selbst muss natürlich nach wie vor über den erwähnten Zulagenantrag realisiert werden, eine Alternativauszahlung über den Einkommensteuerbescheid gibt es nicht.

        Bei den Eintragungen in der Anlage AV zu den Kindern muss man daher darauf achten, dass die Eintragungen mit dem Zulagenantrag übereinstimmen. Wenn Du also im Zulagenantrag z.B. für 25 eigene Kinder einen Kinderzulagenantrag stellst, musst Du in der Anlage AV das AUCH so machen. Lässt Du in der Anlage AV die Kinder in dem Fall weg, wird Dir die Günstigerprüfung zwar dann möglicherweise fälschlich eine zu hohe Steuerermäßigung gewähren, was aber dann wieder korrigiert wird, wenn die Zulagenstelle das bearbeitet hat und dem Finanzamt die Abweichung meldet.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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