Hallihallo,
ich bin soweit durch, mir fehlt nur noch die Anlage AV. Hier wollte ich eine Riester eintragen, benutze zum Ausfüllen also die Bescheinigung nach § 92 EStG, die von der Versicherung kam, und die Meldebescheinigung zur SV. Ich muss dazu sagen, dass dies meine erste Steuererklärung ist.
Zur mir: Verheiratet, 1 Kind + 3 aus erster Ehe, stehe in Arbeit, meine Frau z.Zt. Elternzeit
Nun hab ich also ausgefüllt:
Zeile 7: 1
Zeile 8: 235 (Betrag habe ich der Bescheinigung entnommen)
Zeile 9: Nein (Der Vertrag besteht ja schon länger)
Zeile 10: Kreuz
Zeile 11: Das Brutto der Meldebescheinigung
dann weiter nichts...
bei den Kindern habe ich keine Ahnung, ob das alles so richtig ist?
Zeile 22: Geb. nach.. (Unser gemeinsamer Sohn ist im September letzten Jahres geboren) 1
Was trage ich bei Zeile 23/24 ein? Ich habe meine anderen 3 Kinder ja zur Hälfte auf der Karte, zahle Unterhalt und mir steht vor dem Finanzamt ja auch die Hälfte des KG zu. Kann ich jetzt also auch hier was zur Kinderzulage beantragen? In der Bescheinigung steht, dass laut der ZfA kein Anspruch besteht.
Liebe Grüße
ich bin soweit durch, mir fehlt nur noch die Anlage AV. Hier wollte ich eine Riester eintragen, benutze zum Ausfüllen also die Bescheinigung nach § 92 EStG, die von der Versicherung kam, und die Meldebescheinigung zur SV. Ich muss dazu sagen, dass dies meine erste Steuererklärung ist.
Zur mir: Verheiratet, 1 Kind + 3 aus erster Ehe, stehe in Arbeit, meine Frau z.Zt. Elternzeit
Nun hab ich also ausgefüllt:
Zeile 7: 1
Zeile 8: 235 (Betrag habe ich der Bescheinigung entnommen)
Zeile 9: Nein (Der Vertrag besteht ja schon länger)
Zeile 10: Kreuz
Zeile 11: Das Brutto der Meldebescheinigung
dann weiter nichts...
bei den Kindern habe ich keine Ahnung, ob das alles so richtig ist?
Zeile 22: Geb. nach.. (Unser gemeinsamer Sohn ist im September letzten Jahres geboren) 1
Was trage ich bei Zeile 23/24 ein? Ich habe meine anderen 3 Kinder ja zur Hälfte auf der Karte, zahle Unterhalt und mir steht vor dem Finanzamt ja auch die Hälfte des KG zu. Kann ich jetzt also auch hier was zur Kinderzulage beantragen? In der Bescheinigung steht, dass laut der ZfA kein Anspruch besteht.
Liebe Grüße
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