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Abfindung - Fünftelregelung

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    Abfindung - Fünftelregelung

    Hallo zusammen,
    ich bin gerade dabei meine EK-Steuererklärung 2014 über Elster zu fertigen. Hier ist für mich ein Problem aufgetaucht.
    Meine Ehefrau hat Ende 2014 eine größere Abfindung erhalten, die der Arbeitgeber nach der Fünftelregelung besteuert und auf der Lohnsteuerkarte in den Zeilen 10 ff eingetragen hat.

    Meine Frage ist jetzt: Wo trage ich die Abfindung samt Einbehaltungen in der Anlage N ein ? Ich habe keine entsprechende Zeilen gefunden.

    Gleiches gilt für eine Gratifikation, die ebenfalls nur ermäßigt steuerabzugsfähig ist, Auch hier wurde die entsprechende Eintragung vom Arbeitgeber in den Zeilen 10 ff eingetragen. Auch hier kann ich nicht erkennen, in welcher Zeile der Anlage N ich die entsprechenden Werte eintragen muss.

    Für Euere Bemühungen vielen Dank
    sefagi

    #2
    AW: Abfindung - Fünftelregelung

    Die Anlage N fängt in ElsterFormular mit einer quasi-1:1-Abbildung der Lohnsteuerbescheinigung an. Dorthin sind die Angaben aus der Bescheinigung direkt zu übertragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung - Fünftelregelung

      "über Elster"?

      Ist wirklich ElsterFormular gemeint oder geht es um das ElsterOnline-Portal? Da ist nämlich die Anlage N etwas anders aufgebaut.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung - Fünftelregelung

        Stimmt. In ElsterOnline wäre es Seite 3 der Anlage N.

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung - Fünftelregelung

          Vielen Dank für die Antworten. Problem wurde gelöst. Hate eine falsche Eintragung vorgenommen.

          sefagi

          Kommentar

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