Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine EK-Steuererklärung 2014 über Elster zu fertigen. Hier ist für mich ein Problem aufgetaucht.
Meine Ehefrau hat Ende 2014 eine größere Abfindung erhalten, die der Arbeitgeber nach der Fünftelregelung besteuert und auf der Lohnsteuerkarte in den Zeilen 10 ff eingetragen hat.
Meine Frage ist jetzt: Wo trage ich die Abfindung samt Einbehaltungen in der Anlage N ein ? Ich habe keine entsprechende Zeilen gefunden.
Gleiches gilt für eine Gratifikation, die ebenfalls nur ermäßigt steuerabzugsfähig ist, Auch hier wurde die entsprechende Eintragung vom Arbeitgeber in den Zeilen 10 ff eingetragen. Auch hier kann ich nicht erkennen, in welcher Zeile der Anlage N ich die entsprechenden Werte eintragen muss.
Für Euere Bemühungen vielen Dank
sefagi
ich bin gerade dabei meine EK-Steuererklärung 2014 über Elster zu fertigen. Hier ist für mich ein Problem aufgetaucht.
Meine Ehefrau hat Ende 2014 eine größere Abfindung erhalten, die der Arbeitgeber nach der Fünftelregelung besteuert und auf der Lohnsteuerkarte in den Zeilen 10 ff eingetragen hat.
Meine Frage ist jetzt: Wo trage ich die Abfindung samt Einbehaltungen in der Anlage N ein ? Ich habe keine entsprechende Zeilen gefunden.
Gleiches gilt für eine Gratifikation, die ebenfalls nur ermäßigt steuerabzugsfähig ist, Auch hier wurde die entsprechende Eintragung vom Arbeitgeber in den Zeilen 10 ff eingetragen. Auch hier kann ich nicht erkennen, in welcher Zeile der Anlage N ich die entsprechenden Werte eintragen muss.
Für Euere Bemühungen vielen Dank
sefagi
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