Hallo,
folgende Situation:
Ich habe an der Uni 2 HiWi-Jobs gearbitet (die aber in einer Bezügeabrechnung zusammengefasst waren) und bin damit teilweise über 450€ (ca. 700€) gekommen. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich dannBeiträge zahlen müsse, diese aber mit der Einkommenssteuererklärung wieder am Jahresende reinholen könne. Das will ich jetzt versuchen, komme aber nicht weiter:
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2014 steht als Bruttoverdienst ca. 6.000€ da.
Einbehaltene Lohnsteuer: 0,00
Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 0,00
Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers: 0,00
Dann jeweils zu RV, KV und PV die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.
Was bekomme ich davon jetzt dann eigentlich zurück? Anfangs dachte ich immer, dass ich da Lohnsteuer zurückbekommen müsste, scheinbar wurde da ja aber nichts einbehalten...
Bekomme ich dann RV, KV und PV wieder zurück?
Und wie mache ich das?
1. bei "Angaben zum Arbeitslohn" mit Lohnsteuer 0,00 usw?
2. Bei "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"?
Ich kenne mich leider gar nicht aus. Wäre ich evtl. sogar verpflichtet gewesen die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Ich dachte bisher immer unter 8.000 (oder so) sei das nicht verpflichtend.
Dann geht es weiter mit Fahrtkosten. Ich bin immer mit de Öffentlichen gefahren und hab mir ein Monatsticket gekauft. Kann ich das angeben oder kann ich nur die Fahrtkostenpauschale angeben? Und wie berechne ich die? Ich weiß ja jetzt nicht mehr an welchen Tagen ich genau zur Uni gefahren bin.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße!
folgende Situation:
Ich habe an der Uni 2 HiWi-Jobs gearbitet (die aber in einer Bezügeabrechnung zusammengefasst waren) und bin damit teilweise über 450€ (ca. 700€) gekommen. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich dannBeiträge zahlen müsse, diese aber mit der Einkommenssteuererklärung wieder am Jahresende reinholen könne. Das will ich jetzt versuchen, komme aber nicht weiter:
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2014 steht als Bruttoverdienst ca. 6.000€ da.
Einbehaltene Lohnsteuer: 0,00
Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 0,00
Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers: 0,00
Dann jeweils zu RV, KV und PV die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.
Was bekomme ich davon jetzt dann eigentlich zurück? Anfangs dachte ich immer, dass ich da Lohnsteuer zurückbekommen müsste, scheinbar wurde da ja aber nichts einbehalten...
Bekomme ich dann RV, KV und PV wieder zurück?
Und wie mache ich das?
1. bei "Angaben zum Arbeitslohn" mit Lohnsteuer 0,00 usw?
2. Bei "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"?
Ich kenne mich leider gar nicht aus. Wäre ich evtl. sogar verpflichtet gewesen die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Ich dachte bisher immer unter 8.000 (oder so) sei das nicht verpflichtend.
Dann geht es weiter mit Fahrtkosten. Ich bin immer mit de Öffentlichen gefahren und hab mir ein Monatsticket gekauft. Kann ich das angeben oder kann ich nur die Fahrtkostenpauschale angeben? Und wie berechne ich die? Ich weiß ja jetzt nicht mehr an welchen Tagen ich genau zur Uni gefahren bin.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße!
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