Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

HiWi-Job über450€ - wie angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    HiWi-Job über450€ - wie angeben?

    Hallo,

    folgende Situation:

    Ich habe an der Uni 2 HiWi-Jobs gearbitet (die aber in einer Bezügeabrechnung zusammengefasst waren) und bin damit teilweise über 450€ (ca. 700€) gekommen. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich dannBeiträge zahlen müsse, diese aber mit der Einkommenssteuererklärung wieder am Jahresende reinholen könne. Das will ich jetzt versuchen, komme aber nicht weiter:

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2014 steht als Bruttoverdienst ca. 6.000€ da.
    Einbehaltene Lohnsteuer: 0,00
    Einbehaltener Solidaritätszuschlag: 0,00
    Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers: 0,00

    Dann jeweils zu RV, KV und PV die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.

    Was bekomme ich davon jetzt dann eigentlich zurück? Anfangs dachte ich immer, dass ich da Lohnsteuer zurückbekommen müsste, scheinbar wurde da ja aber nichts einbehalten...
    Bekomme ich dann RV, KV und PV wieder zurück?

    Und wie mache ich das?
    1. bei "Angaben zum Arbeitslohn" mit Lohnsteuer 0,00 usw?
    2. Bei "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"?


    Ich kenne mich leider gar nicht aus. Wäre ich evtl. sogar verpflichtet gewesen die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Ich dachte bisher immer unter 8.000 (oder so) sei das nicht verpflichtend.


    Dann geht es weiter mit Fahrtkosten. Ich bin immer mit de Öffentlichen gefahren und hab mir ein Monatsticket gekauft. Kann ich das angeben oder kann ich nur die Fahrtkostenpauschale angeben? Und wie berechne ich die? Ich weiß ja jetzt nicht mehr an welchen Tagen ich genau zur Uni gefahren bin.


    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Grüße!

    #2
    AW: HiWi-Job über450€ - wie angeben?

    Wer keine Steuern bezahlt hat, kann auch keine zurück bekommen!

    Beiträge zur Sozialversicherung kriegt man nicht vom Finanzamt zurück. Soweit Beitragspflicht bestanden hat, gibt es da sowieso nichts zurück.

    Wenn es außer 6.000,00 € Lohn 2014 sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte gibt, ist das Thema Steuererklärung damit erledigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: HiWi-Job über450€ - wie angeben?

      Außerdem: auch wenn Du die Fahrtkosten absetzt bleibt es bei einer Steuer von Null.

      Kommentar


        #4
        AW: HiWi-Job über450€ - wie angeben?

        Alles klar, vielen Dank!

        Aber was hat es dann mit der 450€ Grenze auf sich? Warum sagt mir mein Arbeitgeber, dass ich etwas zurückbekommen kann (haben mir übrigens beide Arbeitgeber gesagt und auch ein anderer Student, der damals in derselben Situation war). Nur zum Verständnis, was könnten die gemeint haben?

        Grüße.

        Kommentar


          #5
          AW: HiWi-Job über450€ - wie angeben?

          Das "etwas" könnte sich auch auf die Sozialversicherungsbeiträge bezogen haben

          Ich empfehle eine Recherche mit Minijob und Sozialversicherungsbeiträge. Das ist hier kein Thema
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: HiWi-Job über450€ - wie angeben?

            Nochmal zur Verdeutlichung.

            bei den HiWi Jobs waren immer alle ganz darauf bedacht die 450€ Grenze nicht zu überschreiten. Warum? Meine Arbeitgeber haben mir gesagt, dass wenn man da drüber kommt, man "Beiträge bezahlen" müsse, aber man diese zurück bekomme, wenn man unter der 8.000 (irgendwas) Grenze bleibt und das beim Finanzamt angibt.

            Was haben die gemeint? Dann doch nicht Einkommenssteuererklärung?

            EDIT: Ah OK... also das hat mit hiermit gar nichts zu tun... OK, Danke!

            Kommentar


              #7
              AW: HiWi-Job über450€ - wie angeben?

              Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber Arbeitslohn PAUSCHAL versteuern, d.h. der Arbeitgeber führt Lohnsteuer ab, Du machst keine Steuererklärung, Du kannst daher aber auch keine Werbungskosten erklären. Eine der Voraussetzungen dafür ist aber, dass der Arbeitslohn 450 € nicht übersteigt.

              Übersteigt der Arbeitslohn 450 €, liegen andere notwendige Voraussetzungen nicht vor oder Du und Dein Arbeitgeber vereinbaren es, dann wirst Du ganz normal mit Lohnsteuerkarte versteuert. Ob dann tatsächlich Lohnsteuer anfällt, ist andere Frage. Und WENN Lohnsteuer anfällt, ist insbesondere bei einem nicht jahresdurchgängigen Job es sehr wahrscheinlich, dass im Rahmen einer Steuererklär die STEUERN wieder erstattet werden. Welche Auswirkungen das auf die Sozialversicherung hat, kann ich Dir nicht sagen, ggf. helfen Dir Broschüren der Hessischen Finanzverwaltung weiter:

              http://verwaltung.hessen.de/irj/serv...22222,true.pdf
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X