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Rückkehr Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuererklärung

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    Rückkehr Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuererklärung

    Hallo Zusammen,

    nachdem wir im Jahr 2013 (Regelbesteuerung) unter die 17.500 € Grenze geraten sind,
    kehrten wir im Jahr 2014 zur Kleinunternehmerregelung zurück.
    Unsere Kunden bezahlten noch zwei kleine Rechnungen mit Leistungszeitraum 2013
    im Jahr 2014. Da nach vereinnahmten Entgelten besteuert wird,
    wurden diese zwei Rechnungen mit Umsatzsteuer bezahlt.

    Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2014 meckert ElsterFormular wenn man
    gleichzeitig die Zeilen 24, 25 (Umsatz Kleinunternehmer) mit dem hauptsächlichem Umsatz
    und die Zeile 33 (Umsätze zum allgemeinen Steuersatz) mit den wenigen hundert Euro aus dem
    Leistungszeitraum 2013 befüllt. Ebenso bei Zeile 62 (die Telefonrechnung bezahlt im Januar 2014 hat ja
    auch einen Leistungszeitraum 2013).

    Soll man nun die Roten Meldungen ignorieren oder hat ElsterFormular recht
    (und wo gehört dann der steuerpflichtige Umsatz hin) ?

    Vielen Dank im voraus

    Thomas
    Zuletzt geändert von Thomas A E; 17.02.2015, 11:03.

    #2
    AW: Rückkehr Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuererklärung

    Auf die Schnelle würd ich sagen dass das in Zeile 104 gehören müsste ...

    Kommentar


      #3
      AW: Rückkehr Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuererklärung

      D.h. einfach den Saldo aus Umsatzsteuer und Vorsteuer in Zeile 104 eintragen.. ja das macht Sinn.

      Recht herzlichen Dank

      Kommentar

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