Hallo Zusammen,
nachdem wir im Jahr 2013 (Regelbesteuerung) unter die 17.500 € Grenze geraten sind,
kehrten wir im Jahr 2014 zur Kleinunternehmerregelung zurück.
Unsere Kunden bezahlten noch zwei kleine Rechnungen mit Leistungszeitraum 2013
im Jahr 2014. Da nach vereinnahmten Entgelten besteuert wird,
wurden diese zwei Rechnungen mit Umsatzsteuer bezahlt.
Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2014 meckert ElsterFormular wenn man
gleichzeitig die Zeilen 24, 25 (Umsatz Kleinunternehmer) mit dem hauptsächlichem Umsatz
und die Zeile 33 (Umsätze zum allgemeinen Steuersatz) mit den wenigen hundert Euro aus dem
Leistungszeitraum 2013 befüllt. Ebenso bei Zeile 62 (die Telefonrechnung bezahlt im Januar 2014 hat ja
auch einen Leistungszeitraum 2013).
Soll man nun die Roten Meldungen ignorieren oder hat ElsterFormular recht
(und wo gehört dann der steuerpflichtige Umsatz hin) ?
Vielen Dank im voraus
Thomas
nachdem wir im Jahr 2013 (Regelbesteuerung) unter die 17.500 € Grenze geraten sind,
kehrten wir im Jahr 2014 zur Kleinunternehmerregelung zurück.
Unsere Kunden bezahlten noch zwei kleine Rechnungen mit Leistungszeitraum 2013
im Jahr 2014. Da nach vereinnahmten Entgelten besteuert wird,
wurden diese zwei Rechnungen mit Umsatzsteuer bezahlt.
Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2014 meckert ElsterFormular wenn man
gleichzeitig die Zeilen 24, 25 (Umsatz Kleinunternehmer) mit dem hauptsächlichem Umsatz
und die Zeile 33 (Umsätze zum allgemeinen Steuersatz) mit den wenigen hundert Euro aus dem
Leistungszeitraum 2013 befüllt. Ebenso bei Zeile 62 (die Telefonrechnung bezahlt im Januar 2014 hat ja
auch einen Leistungszeitraum 2013).
Soll man nun die Roten Meldungen ignorieren oder hat ElsterFormular recht
(und wo gehört dann der steuerpflichtige Umsatz hin) ?
Vielen Dank im voraus
Thomas
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