Hallo alle miteinander,
ich habe folgendes Problem/Frage:
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich unter Pkt. 20. 12,00 EUR bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit zu stehen. Diesen Betrag kann ich aber auf Anlage N, Seite 1 nicht erfassen. Da steht, ich soll es in Zeile 51 erfassen. Ok, hab ich getan, nun kommt aber die Fehlermeldung, dass ich Erstattungen angegeben habe, aber keine Aufwendungen und ob es korrekt ist. Genau DAS ist mein Problem - ich weiß es nicht.
Ich war 2014 hin und wieder auswärts tätig, aber Übernachtung, Fahrkosten, Essen bei Veranstaltungen wurden vom AG bezahlt. Für Essen unterwegs habe ich einen gewissen Betrag Verpflegungskostenpauschale vom AG bekommen. Letztendlich habe ich aus eigener Tasche nur das Essen bezahlt, was über die Pauschale vom AG drüber war. Daher habe ich bis jetzt noch nie irgendwelche Auswärtstätigkeiten angegeben - warum auch, wurde doch fast eins zu eins vom AG bezahlt und einen steuerfreien Zuschuss hatte ich bis jetzt auch noch nie vom AG.
Da aber auf der Lohnsteuererklärung von 2014 dieser steuerfreie Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit doch draufsteht (und höchstwahrscheinlich angegeben werden muss?) - bedeutet das jetzt, dass ich alle Auswärtstätigkeiten jetzt erfassen muss, obwohl ich doch da kaum Mehraufwand hatte (wie gesagt, der Mehraufwand beschränkt sich darauf, dass ich eben abends was in der Pizzeria gegessen habe, anstelle die Stulle zu Hause - m.E. ist dieser Mehraufwand doch nix für die Steuer, oder)?
Ich weiß auch gar nicht, was ich in Zeile 49/50 erfassen sollte. Da muss doch nur ein Betrag rein, wenn ich in Zeile 49 "ja" angeklickt hätte. Ich hab aber "nein" angeklickt, weil ich weder mit Firmenwagen noch im Rahmen einer "unentgeltlichen Sammelbeförderung des AGs" gefahren bin. Oder heißt, wenn der AG die Bahnfahrkarte zahlt, dass es sich um "unentgeltliche Sammelbeförderung des AGs" handelt?
Oder hat das ganze mit einem/dem Fehler zu tun, den es lt. anderen Threads hier wohl an dieser Stelle in Elster geben soll? Ich gebe zu, dass ich diese Threads nur teilweise verstanden habe.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Suseduse
ich habe folgendes Problem/Frage:
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich unter Pkt. 20. 12,00 EUR bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit zu stehen. Diesen Betrag kann ich aber auf Anlage N, Seite 1 nicht erfassen. Da steht, ich soll es in Zeile 51 erfassen. Ok, hab ich getan, nun kommt aber die Fehlermeldung, dass ich Erstattungen angegeben habe, aber keine Aufwendungen und ob es korrekt ist. Genau DAS ist mein Problem - ich weiß es nicht.
Ich war 2014 hin und wieder auswärts tätig, aber Übernachtung, Fahrkosten, Essen bei Veranstaltungen wurden vom AG bezahlt. Für Essen unterwegs habe ich einen gewissen Betrag Verpflegungskostenpauschale vom AG bekommen. Letztendlich habe ich aus eigener Tasche nur das Essen bezahlt, was über die Pauschale vom AG drüber war. Daher habe ich bis jetzt noch nie irgendwelche Auswärtstätigkeiten angegeben - warum auch, wurde doch fast eins zu eins vom AG bezahlt und einen steuerfreien Zuschuss hatte ich bis jetzt auch noch nie vom AG.
Da aber auf der Lohnsteuererklärung von 2014 dieser steuerfreie Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit doch draufsteht (und höchstwahrscheinlich angegeben werden muss?) - bedeutet das jetzt, dass ich alle Auswärtstätigkeiten jetzt erfassen muss, obwohl ich doch da kaum Mehraufwand hatte (wie gesagt, der Mehraufwand beschränkt sich darauf, dass ich eben abends was in der Pizzeria gegessen habe, anstelle die Stulle zu Hause - m.E. ist dieser Mehraufwand doch nix für die Steuer, oder)?
Ich weiß auch gar nicht, was ich in Zeile 49/50 erfassen sollte. Da muss doch nur ein Betrag rein, wenn ich in Zeile 49 "ja" angeklickt hätte. Ich hab aber "nein" angeklickt, weil ich weder mit Firmenwagen noch im Rahmen einer "unentgeltlichen Sammelbeförderung des AGs" gefahren bin. Oder heißt, wenn der AG die Bahnfahrkarte zahlt, dass es sich um "unentgeltliche Sammelbeförderung des AGs" handelt?
Oder hat das ganze mit einem/dem Fehler zu tun, den es lt. anderen Threads hier wohl an dieser Stelle in Elster geben soll? Ich gebe zu, dass ich diese Threads nur teilweise verstanden habe.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Suseduse
Kommentar