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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Hallo alle miteinander,

    ich habe folgendes Problem/Frage:

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich unter Pkt. 20. 12,00 EUR bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit zu stehen. Diesen Betrag kann ich aber auf Anlage N, Seite 1 nicht erfassen. Da steht, ich soll es in Zeile 51 erfassen. Ok, hab ich getan, nun kommt aber die Fehlermeldung, dass ich Erstattungen angegeben habe, aber keine Aufwendungen und ob es korrekt ist. Genau DAS ist mein Problem - ich weiß es nicht.

    Ich war 2014 hin und wieder auswärts tätig, aber Übernachtung, Fahrkosten, Essen bei Veranstaltungen wurden vom AG bezahlt. Für Essen unterwegs habe ich einen gewissen Betrag Verpflegungskostenpauschale vom AG bekommen. Letztendlich habe ich aus eigener Tasche nur das Essen bezahlt, was über die Pauschale vom AG drüber war. Daher habe ich bis jetzt noch nie irgendwelche Auswärtstätigkeiten angegeben - warum auch, wurde doch fast eins zu eins vom AG bezahlt und einen steuerfreien Zuschuss hatte ich bis jetzt auch noch nie vom AG.

    Da aber auf der Lohnsteuererklärung von 2014 dieser steuerfreie Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit doch draufsteht (und höchstwahrscheinlich angegeben werden muss?) - bedeutet das jetzt, dass ich alle Auswärtstätigkeiten jetzt erfassen muss, obwohl ich doch da kaum Mehraufwand hatte (wie gesagt, der Mehraufwand beschränkt sich darauf, dass ich eben abends was in der Pizzeria gegessen habe, anstelle die Stulle zu Hause - m.E. ist dieser Mehraufwand doch nix für die Steuer, oder)?

    Ich weiß auch gar nicht, was ich in Zeile 49/50 erfassen sollte. Da muss doch nur ein Betrag rein, wenn ich in Zeile 49 "ja" angeklickt hätte. Ich hab aber "nein" angeklickt, weil ich weder mit Firmenwagen noch im Rahmen einer "unentgeltlichen Sammelbeförderung des AGs" gefahren bin. Oder heißt, wenn der AG die Bahnfahrkarte zahlt, dass es sich um "unentgeltliche Sammelbeförderung des AGs" handelt?

    Oder hat das ganze mit einem/dem Fehler zu tun, den es lt. anderen Threads hier wohl an dieser Stelle in Elster geben soll? Ich gebe zu, dass ich diese Threads nur teilweise verstanden habe.

    Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank
    Suseduse

    #2
    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Wenn da nur 12,00 € für das gesamte Jahr bescheinigt wurden, wird sich doch wohl eine passende Dienstreise (länger als 8 Stunden) finden, für die du Verpflegungsmehraufwand von pauschal 12,00 € geltend machen kannst, um im Ergebnis auf 0 zu kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort, aber ich verstehe einfach nicht, welchen Verpflegungsmehraufwand? Der Mehraufwand für die Pizza im Restaurant, anstelle der Stulle zu Hause? Das weiß ich doch jetzt nicht mehr. Darüber hab ich doch auch keine Belege/Rechnungen mehr. Soll ich mir da was aus den Fingern saugen? Ich würd' den ganzen Mist am liebsten weglassen, jetzt stehen die blöden 12 EUR aber nu mal auf der Lohnsteuerbescheinigung. Soll ich jetzt ein/zwei Restaurants aufführen, wo ich während einer Dienstreise mal gegessen habe und da pauschal 12 EUR hinschreiben?

      Tut mir leid, ich verstehe es nicht!

      Viele Grüße
      Suseduse

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        #4
        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

        Natürlich nicht, kannst du auch gar nicht, sondern es gibt PAUSCHALEN für Verpflegungsmehraufwendungen. Schaue Dir einfach mal in Elsterformular die Eingabehilfen zur Anlage N Zeilen 52-55 an, dann solltest Du schlauer sein. Wenn Dein Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand in VOLLEM Umfang ersetzt hat, dann musst Du in 2014 einmal eine Auswärtstätigkeit gehabt haben, bei der Du über 8 Stunden unterwegs warst. Wenn Du das nicht mehr weißt, was, wann, wo das war, musst Du Deinen Arbeitgeber fragen, was DU ihm letztes Jahr als Abrechnung vorgelegt hast. Denn ohne eine Abrechnung von Dir wird er Dir das kaum gezahlt haben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

          Bei einer eintägigen Dienstreise mit über 8 Stunden Dauer besteht Anspruch auf einen Verpflegungspauschbetrag von 12,00 €. Pauschbetrag heißt: Keine Rechnung erforderlich!

          Das steht auch in der Eingabehilfe von ElsterFormular zu Zeile 52 der Anlage N.


          http://www.steuertipps.de/lexikon/v/...ngsmehraufwand


          Steuerberatung ist in Deutschland nur den dafür zugelassenen Personen und Institutionen erlaubt!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

            Zitat von Suseduse Beitrag anzeigen
            Ich würd' den ganzen Mist am liebsten weglassen, jetzt stehen die blöden 12 EUR aber nu mal auf der Lohnsteuerbescheinigung.
            Wenn du vermeiden willst, dass die steuerfrei gezahlten 12 Euro nachträglich versteuert werden, weil keine Kosten angegeben werden, trage einfach 12 Euro Kosten für Verpflegungsmehraufwand (und wie das Wort schon sagt, geht es hier genau darum, auszugleichen, dass man zuhause i.A. billiger isst als unterwegs, wo man nicht so einfach selbst kochen oder sein Brot schmieren kann) ein. Folge hierzu Picards Angaben, dass 12 Euro genau die Pauschale Abwesenheit über 8 Stunden ist.

            Also trage in Zeile 52 die Zahl 1 ein, in Zeile 56 die 12 Euro Erstattung. Das generiert 12 Euro Kosten, von den 12 Euro abgezogen werden, ergibt Null und alles ist in Ordnung.

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              #7
              AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

              Hallo,

              vielen Dank für die Antworten, trotzdem sehe ich aber noch nicht durch. Ich mach mal von vorne:

              In Anlage N auf Seite 1 steht unter Pkt. 20, dass ich den Betrag in Anlage N Zeile 51 oder 56 erfassen soll. Zeile 56 ist Verpflegungsmehraufwand im Ausland. Ich war innerhalb Deutschlands auf Dienstreise. Daher bleibt nur Zeile 51. Wenn ich dann weitermache, kommt die Fehlermeldung, dass ich Erstattungen angegeben habe, aber keine Aufwendungen und ob es korrekt ist. Ich muss also noch irgendwo Aufwendungen eintragen, aber wo? Zeile 50 füllt sich leider nur, wenn man etwas in Zeile 49 einträgt. In Zeile 49 soll man aber nur etwas eintragen, wenn man davor angeklickt hat, dass man mit dem Firmenwagen oder unentgeltlich mit einer Sammelbeförderung des AGs unterwegs war. Ich bin stinknormal mit der Bahn an- und abgereist. Das fällt doch nicht darunter, oder?

              Was muss man bei den nächsten Zeilen 52-55 eintragen?

              Meine Reise:
              1 Tag - Anreise - 17 h - keine kostenlos Mahlzeit erhalten
              2 Tag - Veranstaltungstag -24 h - morgens, mittags, abends kostenlose Mahlzeit erhalten
              3 Tag - Abreisetag - 19 h morgens, mittags kostenlose Mahlzeit erhalten

              Ist es so richtig?

              Zeile 52: 3
              Zeile 53: 2
              Zeile 54: 1

              Was kommt denn dann nun in die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung - Zeile 55?

              Meine Rechnung wäre:

              Tag 1 - 0, da keine kostenlose Mahlzeit
              Tag 2 - 24 EUR, da morgens (4,80 EUR), mittags (9,60 EUR) und abends (9,60 EUR) kostenlose Mahlzeit bekommen
              Tag 3 - 14,40 EUR, da morgens (4,80 EUR) und mittags (9,60 EUR) kostenlose Mahlzeit bekommen

              => 38,40 EUR gesamt in Zeile 55? Kann das sein?

              Wenn ich das so eintrage, meckert das Programm trotzdem Zeile 50 mit der Fehlermeldung an, dass ich Erstattungen angegeben habe, aber keine Aufwendungen und ob es korrekt ist.

              Ich verstehe nicht, was ich noch machen soll.

              Und noch etwas - müsste ich nicht die 12 EUR, die auf meiner Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreier Zuschuss unter Pkt. 20 angegeben sind auf meiner monatlichen Entgeltabrechnung finden des entsprechenden Monats finden? Ich finde da nix!

              Vielleicht kann mir jemand die Sache erklären?!
              Suseduse

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                #8
                AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                Also noch einmal, so kurz und so einfach wie möglich:

                1. ElsterFormular -ELFO- starten

                2. Im Menü Hilfe "Info über ElsterFormular" aufrufen

                3. Falls dort die Version 16.0 Revision 16151 angezeigt wird, ist das Programm aktuell. Falls eine Revision 15xxx erscheint: 3a. Im Menü Extras "Nach Updates suchen" und Update ausführen.

                4. Nach dem Update ELFO neu starten oder bei aktueller Version sofort die Anlage N laden

                5. Links "Auswärtstätigkeit" auswählen und zur ersten Seite "Auswärtstätigkeit" wechseln

                6. In Zeile 53 die Zahl 2 eintragen (An- und Abreisetag)

                7. In Zeile 54 die Zahl 1 eintragen

                8. In Zeile 55 die Zahl 36 eintragen

                9. In Zeile 57 die Zahl 12 eintragen

                Damit ist die Reise korrekt verarbeitet und die 12 € steuerfreier Zuschuss sind auch erledigt, es kommt nämlich 0 raus

                Alle anderen Zeilen bleiben leer!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                  Zitat von Suseduse Beitrag anzeigen
                  vielen Dank für die Antworten, trotzdem sehe ich aber noch nicht durch. Ich mach mal von vorne:
                  Ok, also nochmal von vorne.

                  Es empfiehlt sich, Steuerformulare genau und Wort für Wort zu lesen, denn i.A. gibt es dort keine überflüssigen Floskeln.

                  Die steuerfreien AG-Erstattungen in der LStB sind einzutragen in Zeile 51 oder 56 57 (mal wieder ein Fall, wo sich Zeilennummern in Anlage N geändert haben und im Muster der LStB nicht angepasst wurden).

                  Hättest du einfach auf Picard und mich gehört und den erstatteten Betrag in 56 57 eingetragen, hättest du die ganzen Probleme nicht, die dadurch entstehen, dass du den Betrag gegen allen Rat unbedingt in Zeile 51 eintragen willst. Abgesehen davon ist deine Mutmaßung, man dürfe in die Eingabefelder unterhalb Zeile 49 nur dann Beträge eintragen, wenn man in Zeile 49 Ja angekreuzt hat, falsch. Stattdessen steht dort klar, dass falls dort Ja angekreuzt wurde, die hierunter fallenden Fahrten mangels Kosten ausdrücklich nicht dort reinkommen.

                  Weiter:

                  Zeile 52 bezieht sich ausweislich der Eingabehilfe auf eintägige Dienstreisen mit einer Abwesenheit größer 8h. Bei einer Dreitagesreise bleibt diese Zeile also per Definition leer.

                  Bleiben also 2 An- bzw. Abreisetage in Zeile 53 und ein Tag mit 24h Abwesenheit in Zeile 54.

                  Zur Kürzung:

                  Wenn bei dem mittleren Tag der dreitägigen Reise alle Mahlzeiten kostenfrei gestellt wurden, ergäbe sich ein Kürzung von 4,80+9,60+9,60, in Summe 24 Euro. Wenn beim Abreisetag Frühstück und Mittagessen gestellt wurden, wäre die Kürzung zwar eigentlich 4,80+9,60, da die Pauschale für den Abreisetag aber nur 12 Euro ist und die gekürzte Pauschale nicht negativ werden darf, ist die Kürzung 12 Euro.

                  Also kommen wie schon von Charlie24 gesagt in Zeile 55 insgesamt 36 Euro.

                  Die Erstattung dann in Zeile 57.
                  Zuletzt geändert von neysee; 24.02.2015, 07:19.

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                    #10
                    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                    Hallo,

                    ok ok, ich habs gerafft ;-). Vielen Dank!

                    Letzte Frage nochmal: Müssten diese 12 EUR von der Lohnsteuerbescheinigung dann nicht auch irgendwo in meiner Entgeltabrechnung auftauchen? Ich finde da nichts.

                    Vielen Dank und viele Grüße
                    Suseduse

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                      #11
                      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                      Vielleicht gab es ja eine spezielle Reisekostenabrechnung. So läuft das z. B. bei uns in der Firma, da werden Reisekosten auch getrennt vom Entgelt abgerechnet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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