Für einen im letzten Jahr Verstorbenen ist eine Einkommensteuererklärung zu fertigen. Die Tochter hat(te) umfassende Vollmachten und hatte das bisher mit Elster und Signatur erledigt.
Kann sie trotz des Todes dieses ein letztes Mal noch einmal machen und die Signatur weiter nutzen (oder jetzt ihre eigene?)? D.h. ist die Signatur eigentlich an die SteuerID und die Vitalfunktionen gebunden?
Komplikation:
In dem betreffenden Teil des Musterländles dauert die Ausstellung des Erbscheins offensichtlich länger als ein Jahr.
Kann sie trotz des Todes dieses ein letztes Mal noch einmal machen und die Signatur weiter nutzen (oder jetzt ihre eigene?)? D.h. ist die Signatur eigentlich an die SteuerID und die Vitalfunktionen gebunden?
Komplikation:
In dem betreffenden Teil des Musterländles dauert die Ausstellung des Erbscheins offensichtlich länger als ein Jahr.
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