AW: Steuererklärung für Verstorbenen mit Elster
Um das Ganze als Fadenbeginner noch mal einzufangen:
Genauso werden wir das wohl machen. Steuererklärung ganz normal wie in den Vorjahren mit der Signaturdatei des Verstorbenen übertragen, Generalvollmacht ("über den Tod hinaus") liegt dem FA sowieso noch vor, mit dem Elsteranschreiben und den Belegen eine Kopie der Sterbeurkunde und als Bankverbindung für die Rückerstattung das aktuell weiterlaufende Konto des Verstorbenen. Und dann abwarten.
Wir hätten das Heimatfinanzamt primär auch anrufen können und fragen - aber dann wäre die Diskussion dort wohl ähnlich abgegangen wie hier. Und so hätten wir zumindest die Steuererklärung schon mal von der Backe.
Wegen eines nicht-funktionierenden Amtsnotars (Nachlassgericht, Grundbuch) könnte man wirklich zum Mörder werden...
Zitat von Charlie24
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Genauso werden wir das wohl machen. Steuererklärung ganz normal wie in den Vorjahren mit der Signaturdatei des Verstorbenen übertragen, Generalvollmacht ("über den Tod hinaus") liegt dem FA sowieso noch vor, mit dem Elsteranschreiben und den Belegen eine Kopie der Sterbeurkunde und als Bankverbindung für die Rückerstattung das aktuell weiterlaufende Konto des Verstorbenen. Und dann abwarten.
Wir hätten das Heimatfinanzamt primär auch anrufen können und fragen - aber dann wäre die Diskussion dort wohl ähnlich abgegangen wie hier. Und so hätten wir zumindest die Steuererklärung schon mal von der Backe.
Wegen eines nicht-funktionierenden Amtsnotars (Nachlassgericht, Grundbuch) könnte man wirklich zum Mörder werden...
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