AW: Kapitalerträge
Ich würde die übermittelte Erklärung einfach mal kopieren und anschließend die Anlage KAP aus der Erklärung entfernen oder zumindest die Aktiengewinne entfernen, um zu einer Vorausberechnung zu kommen.
Wenn keine Verrechnung mit Verlusten aus Aktienverkäufen möglich ist, haben die Gewinne sowieso keinen Einfluss auf die Steuerhöhe.
https://www.elster.de/anwenderforum/...ekannte-Fehler
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Kapitalerträge
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AW: Kapitalerträge
Ist immer dabei
Und es geht trotzdem nicht.
Erwarte die offizielle Berechnung vom Amt.
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AW: Kapitalerträge
Haben die Ämter eine andere Software ???
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AW: Kapitalerträge
Habe heute das neueste ELSTER-Formular heruntergeladen und installiert. 13.03.2015
Leider geht die Steuer-Vorausberechnung noch immer nicht.
Allerdings ist meine Steuererklärung schon vor einem Monat anstandslos beim Finanzamt angenommen worden.
Unterlagen dazu habe ich persönlich abgegeben und der Referent hatte meine Elster-Sendung schon übermittelt bekommen.
Ihm war die Vorausberechnungemisere nicht bekannt.
Haben die Ämter eine andere Software ???
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Kapitalerträge
Guten Tag.
Habe ein Problem mit der Einkommenssteuererklärung 2014.
Als Rentner, verheiratet und gemeinsamer Veranlagung hat es bisher genügt, die Steuererklärung des Vorjahres zu übernehmen und mit den neuen Daten für Renten, Steuerbescheinigung, Krankenkasse, Spenden und Handwerkerrechnungen zu aktualisieren.
Das ging schon seit Jahren gut.
Nur diesmal bekomme ich statt der Vorabberechnung folgenden Hinweis:
Berechnung
für 2014 über
Einkommensteuer
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage KAP: Bei den Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus
Aktienveräußerungen eingegeben, aber die Gewinne aus Kapitalerträgen fehlen oder sind kleiner als
die Gewinne aus Aktienveräußerungen.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Was hat sich geändert - für 2014. ?
Der Umfang der Kapital-Steuerbescheinigung ist gleich geblieben.
Welches Feld habe ich übersehen. ?
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