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    Kapitalerträge

    Guten Tag.
    Habe ein Problem mit der Einkommenssteuererklärung 2014.
    Als Rentner, verheiratet und gemeinsamer Veranlagung hat es bisher genügt, die Steuererklärung des Vorjahres zu übernehmen und mit den neuen Daten für Renten, Steuerbescheinigung, Krankenkasse, Spenden und Handwerkerrechnungen zu aktualisieren.
    Das ging schon seit Jahren gut.
    Nur diesmal bekomme ich statt der Vorabberechnung folgenden Hinweis:
    Berechnung
    für 2014 über
    Einkommensteuer
    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage KAP: Bei den Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus
    Aktienveräußerungen eingegeben, aber die Gewinne aus Kapitalerträgen fehlen oder sind kleiner als
    die Gewinne aus Aktienveräußerungen.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.
    Was hat sich geändert - für 2014. ?
    Der Umfang der Kapital-Steuerbescheinigung ist gleich geblieben.
    Welches Feld habe ich übersehen. ?

    #2
    AW: Kapitalerträge

    https://www.elster.de/anwenderforum/...%E4u%DFerungen

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalerträge

      Habe heute das neueste ELSTER-Formular heruntergeladen und installiert. 13.03.2015
      Leider geht die Steuer-Vorausberechnung noch immer nicht.
      Allerdings ist meine Steuererklärung schon vor einem Monat anstandslos beim Finanzamt angenommen worden.
      Unterlagen dazu habe ich persönlich abgegeben und der Referent hatte meine Elster-Sendung schon übermittelt bekommen.
      Ihm war die Vorausberechnungemisere nicht bekannt.
      Haben die Ämter eine andere Software ???

      Kommentar


        #4
        AW: Kapitalerträge

        Haben die Ämter eine andere Software ???
        Sicher, wobei die leider auch nicht immer fehlerfrei ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kapitalerträge

          Ist immer dabei
          Und es geht trotzdem nicht.
          Erwarte die offizielle Berechnung vom Amt.

          Kommentar


            #6
            AW: Kapitalerträge

            Ich würde die übermittelte Erklärung einfach mal kopieren und anschließend die Anlage KAP aus der Erklärung entfernen oder zumindest die Aktiengewinne entfernen, um zu einer Vorausberechnung zu kommen.

            Wenn keine Verrechnung mit Verlusten aus Aktienverkäufen möglich ist, haben die Gewinne sowieso keinen Einfluss auf die Steuerhöhe.



            https://www.elster.de/anwenderforum/...ekannte-Fehler
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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