Guten Tag.
Habe ein Problem mit der Einkommenssteuererklärung 2014.
Als Rentner, verheiratet und gemeinsamer Veranlagung hat es bisher genügt, die Steuererklärung des Vorjahres zu übernehmen und mit den neuen Daten für Renten, Steuerbescheinigung, Krankenkasse, Spenden und Handwerkerrechnungen zu aktualisieren.
Das ging schon seit Jahren gut.
Nur diesmal bekomme ich statt der Vorabberechnung folgenden Hinweis:
Berechnung
für 2014 über
Einkommensteuer
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage KAP: Bei den Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus
Aktienveräußerungen eingegeben, aber die Gewinne aus Kapitalerträgen fehlen oder sind kleiner als
die Gewinne aus Aktienveräußerungen.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Was hat sich geändert - für 2014. ?
Der Umfang der Kapital-Steuerbescheinigung ist gleich geblieben.
Welches Feld habe ich übersehen. ?
Habe ein Problem mit der Einkommenssteuererklärung 2014.
Als Rentner, verheiratet und gemeinsamer Veranlagung hat es bisher genügt, die Steuererklärung des Vorjahres zu übernehmen und mit den neuen Daten für Renten, Steuerbescheinigung, Krankenkasse, Spenden und Handwerkerrechnungen zu aktualisieren.
Das ging schon seit Jahren gut.
Nur diesmal bekomme ich statt der Vorabberechnung folgenden Hinweis:
Berechnung
für 2014 über
Einkommensteuer
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage KAP: Bei den Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus
Aktienveräußerungen eingegeben, aber die Gewinne aus Kapitalerträgen fehlen oder sind kleiner als
die Gewinne aus Aktienveräußerungen.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Was hat sich geändert - für 2014. ?
Der Umfang der Kapital-Steuerbescheinigung ist gleich geblieben.
Welches Feld habe ich übersehen. ?
Kommentar