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Rückwirkend Belege nachreichen

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    Rückwirkend Belege nachreichen

    Hallo

    als ich meine EkSt gefertigt habe, gab ich zum Anfang an, das keine Belege nachgereicht werden. Nun würde ich das aber doch gerne machen und das am liebsten per mail.

    Frage1. wo kann ich jetzt das Häkchen ändern, das ich doch Belege nachreichen möchte ?
    Frage2. Kann man das online machen,oder wäre es besser per Post?

    Ich möchte eigentlich nur meine Versicherungen und das Schreiben vom AG der Einsatzwechseltätigkeit nachsenden. Oder brauche ich das nicht?

    #2
    AW: Rückwirkend Belege nachreichen

    Frage 1: natürlich nicht, das Ding ist doch schon versandt, oder ? Weg ist weg.
    Frage 2: Da das keine Belege bei Dir sind, die im Original vorliegen müssen, hast du die freie Wahl: Finanzamtsbriefkasten, per Post, per Paketdienst, per Fax, per Mail, per Boten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Rückwirkend Belege nachreichen

      Hallo,

      >>> ... hast du die freie Wahl: Finanzamtsbriefkasten, per Post, per Paketdienst, per Fax, per Mail, per Boten.

      Oder auch gar nicht.

      Warum willst du das denn überhaupt einreichen?

      Versicherungen wirken sich oft gar nicht aus (hast du das mal überprüft?).
      Und wenn die Einsatzwechseltätigkeit typisch für deinen Beruf ist wird das Finanzamt das auch ohne Beleg glauben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Rückwirkend Belege nachreichen

        habe sie noch nicht abgeschickt.

        Und wie ist das mit dem Beleg Entgeldersatzleistung? Muss ich die mit schicken? Dachte immer, das das arbeitsamt das auch elektronisch übermittelt. Aber bei den Belegabrufen ist nix dabei.

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          #5
          AW: Rückwirkend Belege nachreichen

          Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie über die Lohn- / Entgeltersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen oder bei ausländischen Leistungsträgern), fügen Sie diese bitte bei.

          So steht das im Hilfetext zu ELFO.

          Der Februar ist aber noch nicht vorbei, d. h., die Bescheinigung kann noch übermittelt werden!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Rückwirkend Belege nachreichen

            OK habe auf dem Bescheid nach gelesen und da steht das es bis 28.02. ans FA übermittelt wird.

            Und da ich Handwerker bin, hoffe ich das das FA die Einsatzwechseltätigkeit annimmt. Zumal ich das ja schon jedes Jahr angebe, halt unterschiedlich und bis 2013 per Post.

            Charlie ist überall :-) THX

            danke an alle.

            Ps und vlt schafft ja das EO noch, alle Daten zu berechnen und ich kann es doch noch darüber schicken. Sonst halt EF.

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              #7
              AW: Rückwirkend Belege nachreichen

              Hallo fraka,

              noch ein kleiner Nachtrag: Belege zu Entgeltersatzleistungen werden zwar -so wie es aufgedruckt ist- elektronisch übermittelt, d. h., du musst den Papierbeleg nicht einreichen.

              Allerdings können diese Belege noch nicht abgerufen werden, auch nicht nach dem 28. Februar. Der Belegabruf wird stufenweise ausgebaut und diese Belege gehören zur 2. Ausbaustufe.

              Es lohnt also nicht, mit der Übermittlung der Erklärung deswegen zuzuwarten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Rückwirkend Belege nachreichen

                Guten Morgen

                ok danke für den Hinweis.

                Ich muss aber dennoch noch paar Tage warten, da die Riester meiner Frau noch nicht abzurufen geht.

                lg

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