AW: Rückwirkend Belege nachreichen
Guten Morgen
ok danke für den Hinweis.
Ich muss aber dennoch noch paar Tage warten, da die Riester meiner Frau noch nicht abzurufen geht.
lg
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Rückwirkend Belege nachreichen
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AW: Rückwirkend Belege nachreichen
Hallo fraka,
noch ein kleiner Nachtrag: Belege zu Entgeltersatzleistungen werden zwar -so wie es aufgedruckt ist- elektronisch übermittelt, d. h., du musst den Papierbeleg nicht einreichen.
Allerdings können diese Belege noch nicht abgerufen werden, auch nicht nach dem 28. Februar. Der Belegabruf wird stufenweise ausgebaut und diese Belege gehören zur 2. Ausbaustufe.
Es lohnt also nicht, mit der Übermittlung der Erklärung deswegen zuzuwarten.
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AW: Rückwirkend Belege nachreichen
OK habe auf dem Bescheid nach gelesen und da steht das es bis 28.02. ans FA übermittelt wird.
Und da ich Handwerker bin, hoffe ich das das FA die Einsatzwechseltätigkeit annimmt. Zumal ich das ja schon jedes Jahr angebe, halt unterschiedlich und bis 2013 per Post.
Charlie ist überall :-) THX
danke an alle.
Ps und vlt schafft ja das EO noch, alle Daten zu berechnen und ich kann es doch noch darüber schicken. Sonst halt EF.
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AW: Rückwirkend Belege nachreichen
Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie über die Lohn- / Entgeltersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen oder bei ausländischen Leistungsträgern), fügen Sie diese bitte bei.
So steht das im Hilfetext zu ELFO.
Der Februar ist aber noch nicht vorbei, d. h., die Bescheinigung kann noch übermittelt werden!
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AW: Rückwirkend Belege nachreichen
habe sie noch nicht abgeschickt.
Und wie ist das mit dem Beleg Entgeldersatzleistung? Muss ich die mit schicken? Dachte immer, das das arbeitsamt das auch elektronisch übermittelt. Aber bei den Belegabrufen ist nix dabei.
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AW: Rückwirkend Belege nachreichen
Hallo,
>>> ... hast du die freie Wahl: Finanzamtsbriefkasten, per Post, per Paketdienst, per Fax, per Mail, per Boten.
Oder auch gar nicht.
Warum willst du das denn überhaupt einreichen?
Versicherungen wirken sich oft gar nicht aus (hast du das mal überprüft?).
Und wenn die Einsatzwechseltätigkeit typisch für deinen Beruf ist wird das Finanzamt das auch ohne Beleg glauben.
Stefan
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AW: Rückwirkend Belege nachreichen
Frage 1: natürlich nicht, das Ding ist doch schon versandt, oder ? Weg ist weg.
Frage 2: Da das keine Belege bei Dir sind, die im Original vorliegen müssen, hast du die freie Wahl: Finanzamtsbriefkasten, per Post, per Paketdienst, per Fax, per Mail, per Boten.
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Rückwirkend Belege nachreichen
Hallo
als ich meine EkSt gefertigt habe, gab ich zum Anfang an, das keine Belege nachgereicht werden. Nun würde ich das aber doch gerne machen und das am liebsten per mail.
Frage1. wo kann ich jetzt das Häkchen ändern, das ich doch Belege nachreichen möchte ?
Frage2. Kann man das online machen,oder wäre es besser per Post?
Ich möchte eigentlich nur meine Versicherungen und das Schreiben vom AG der Einsatzwechseltätigkeit nachsenden. Oder brauche ich das nicht?Stichworte: -
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