Hallo Zusammen,
ich bin als Einzelunternehmer (umsatzsteuerpflichtig) gemeldet.
Ich beziehe mich auf die EÜR 2014.
Frage zu Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Umsätze): Gehört in diese Zeile auch der innergemeinschaftlicher Erwerb der Ware der (noch) nicht verkauft wurde, aber für Endkunden bestimmt ist?
Diese Frage stelle ich deshalb, weil der i.g.E. aus dem Euroraum NETTO (also ohne Umsatzsteuer in der Rechnung) ausgestellt ist. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung addiere ich zu der Rechnung 19 % Ust. hinzu und gleichzeitig ziehe ich die Ust. als Vorsteuer ab (Durchlaufposten). Die Ware steht nach wie vor im Regal.
In der Zeile 14 trage ich doch die NETTO Umsätze ein, die verkauft worden sind und die dazugehörige Umsatzsteuer in die Zeile 16 (Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie...). Das Problem an der Sache ist der, das die Zeile 16 zum Beispiel 1.900 € Ust. für Zeile 14 (10.000 €) beträgt. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind statt 1.900 €, die 1.900 € plus die Ust. für i.g.E., also 2.100 € angemeldet. Wohl gemerkt die Ware aus i.g.E. ist noch nicht verkauft worden.
In die Zeile 49 (An das Finanzamt gezahlte und ggf.verrechnete Umsatzsteuer...) sollte 2.100 € (Ust. inkl. Ust. von i.g.E.) stehen oder? Diese beiden Zahlen (1.900 € und 2.100 €) verwirren mich.
Oder hat in der EÜR der i.g.E. nichts zu suchen, ausser in Zeile 25 Betriebsausgaben Waren, Rohstoffe usw., denn in der Umsatzsteuererklärung ist der i.g.E. separat aufgeführt.
Falls der Sachverhalt unklar oder offene Fragen, einfach stellen.
Die o. g. Zahlen sind fiktiv.
Danke.
ich bin als Einzelunternehmer (umsatzsteuerpflichtig) gemeldet.
Ich beziehe mich auf die EÜR 2014.
Frage zu Zeile 14 (Umsatzsteuerpflichtige Umsätze): Gehört in diese Zeile auch der innergemeinschaftlicher Erwerb der Ware der (noch) nicht verkauft wurde, aber für Endkunden bestimmt ist?
Diese Frage stelle ich deshalb, weil der i.g.E. aus dem Euroraum NETTO (also ohne Umsatzsteuer in der Rechnung) ausgestellt ist. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung addiere ich zu der Rechnung 19 % Ust. hinzu und gleichzeitig ziehe ich die Ust. als Vorsteuer ab (Durchlaufposten). Die Ware steht nach wie vor im Regal.
In der Zeile 14 trage ich doch die NETTO Umsätze ein, die verkauft worden sind und die dazugehörige Umsatzsteuer in die Zeile 16 (Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie...). Das Problem an der Sache ist der, das die Zeile 16 zum Beispiel 1.900 € Ust. für Zeile 14 (10.000 €) beträgt. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind statt 1.900 €, die 1.900 € plus die Ust. für i.g.E., also 2.100 € angemeldet. Wohl gemerkt die Ware aus i.g.E. ist noch nicht verkauft worden.
In die Zeile 49 (An das Finanzamt gezahlte und ggf.verrechnete Umsatzsteuer...) sollte 2.100 € (Ust. inkl. Ust. von i.g.E.) stehen oder? Diese beiden Zahlen (1.900 € und 2.100 €) verwirren mich.
Oder hat in der EÜR der i.g.E. nichts zu suchen, ausser in Zeile 25 Betriebsausgaben Waren, Rohstoffe usw., denn in der Umsatzsteuererklärung ist der i.g.E. separat aufgeführt.
Falls der Sachverhalt unklar oder offene Fragen, einfach stellen.
Die o. g. Zahlen sind fiktiv.
Danke.
Kommentar