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0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

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    0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

    Angenommen wir haben folgenden Fall (Einkommenssteuererklärung 2014):

    A und B haben ein Kind, sind verheiratet, leben aber in Trennung. A zahlt keinen Unterhalt, bekommt auch kein Kindergeld. In der Lohnsteuerbescheinigung des A ist 0,5 Kind eingetragen.

    Fragen zu Anlage Kind:

    1. Wo muss eingetragen werden, dass der Freibetrag nur 0,5 Kind beträgt?

    2. Kommt es bei Zeile 6 es auf den Anspruch an oder auf das, ob A Kindergeld bekommen hat?
    Meine Vermutung: Auch wenn A kein Kindergeld bekommt, ist trotzdem die Hälfte des Kindergeldes anzugeben, weil ihm die Häfte zusteht, er aber auch zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Ist das richtig?

    #2
    AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

    In der Anlage Kind wird immer der Anspruch auf das KG eingetragen unabhängig davon ob man es tatsächlich erhalten hat.
    Der zustehende Anteil am Kinderfreibetrag wird nicht direkt eingetragen sondern ergibt sich aus den übrigen Angaben auf der Anlage Kind (Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person, Antrag auf Übertragung des KFB).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

      Es wurde der hälftige Kindergeldanspruch eingetragen, der Ehepartner wurde in Zeile in 11 und nicht 10 eingetragen, trotzdem rechnet Elster mit dem Kinderfreibetrag in Höhe von 1 Kind.
      Was wird falsch eingetragen sein?

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        #4
        AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

        Was wird falsch eingetragen sein?
        Ich weiß es nicht. Ich weiß auch nicht, mit welchem Programm gearbeitet wird, da das Thema hier unter Allgemein eröffnet wurde.

        Ich weiß nur, dass ein Test der geschilderten Fallgestaltung mit ElsterFormular zum richtigen Ergebnis, also halber Kinderfreibetrag führt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

          "Ich weiß auch nicht, mit welchem Programm gearbeitet wird, da das Thema hier unter Allgemein eröffnet wurde."

          Es wird ElsterFormular genutzt.

          In der Anlage Kind wurden die Zeilen 5-8 eingetragen. Bei 10 ist ein Kreuzchen, aber es ist kein Kreuz gemacht worden bei "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau", weil hier keine Zusammenveranlagung gemacht wird. Stattdessen wurde die Ehefrau in Zeile 11 eingetragen.

          Bei der Berechnung wird, sofern ich das richtig interpretiere, mit 1,0 Kind gerechnet:

          "zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
          von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 3.504 €"

          Kommentar


            #6
            AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

            Zitat von Gecko1 Beitrag anzeigen
            Bei der Berechnung wird, sofern ich das richtig interpretiere, mit 1,0 Kind gerechnet:

            "zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
            von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 3.504 €"
            Nein, mit 0,5, 1,0 wäre 7.008 €.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

              Haha, ok, alles klar :-)

              Das heißt, dass ElsterFormular anhand der Angaben "Anspruch auf Kindergeld" den Wert selbst ermittelt, also ob 0,5 oder 1,0?

              Kommentar


                #8
                AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                Nein umgekehrt, nur die 1.104 € passen zu den sonstigen Eintragungen.

                Von vorne: Verheiratet und in Trennung, was heißt das ? Habt Ihr in 2014 noch mindestens einen Tag NICHT dauernd getrennt gelebt ? Ist das eine gemeinsame Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) oder eine "Einzelveranlagung von Eheleuten" oder eine normale "Einzelveranlagung" ? Ich vermute im Moment, dass Du Variante 3 (oder 2) auf dem Schirm hast. Wenn dem so wäre:

                Jedem Elternteil steht IMMER nur der halbe Kinderfreibetrag zu. Auch bei Zusammenveranlagung der Eltern, nur addieren sich dann natürlich die beiden halben zu einem ganzen. Ausnahmen sind Fälle der Anlage Kind in Zeile 13 und 14 und 38-39 bzw. teilweise bei Zeile 40, die Zeilen 41-43 sind zwar möglich, aber seltene Exoten.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                  Das gesamte Jahr 2014 wurde in Trennung gelebt.

                  Die Steuererklärung macht jeder für sich. Ich habe die Steuererklärung jetzt so gemacht wie sie vor der Hochzeit gemacht wurde. Den Unterschied zwischen

                  "Einzelveranlagung von Eheleuten oder eine normale Einzelveranlagung"

                  verstehe ich nicht. Ist das nicht dasselbe, wenn man noch verheiratet ist, aber in Trennung lebt? Sind doch dieselben Formulare (Hauptvordruck, keine Zusammenveranlagung, Anlage N).

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                    #10
                    AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                    Nein das ist nicht exakt das selbe.
                    Steuerlich macht es aber keinen Unterschied.
                    Bei dir handelt es sich um eine normale Einzelveranlagung.
                    Einzutragen wie folgt :
                    Im Mantelbogen Zeile 24 machst du also gar keine Angabe.
                    In Zeile 15 schreibst du nur das Datum der Trennung, also xxx.xx. 2013.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.02.2015, 13:01.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                      Hallo,

                      @Elster-Tester

                      das ist doch Haarspalterei: Einzelveranlagung bleibt Einzelveranlagung

                      Zitat: "Nein das ist nicht exakt das selbe.
                      Steuerlich macht es aber keinen Unterschied. "

                      Wo bitte schön ist der Unterschied, wenn es steuerlich keinen macht, wie du selbst zugibst?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                        Es kann Unterschiede machen, da bei der "Einzelveranlagung von Eheleuten" zum einen bestimmte Wahlrechte bestehen (§ 26a EStG), zum anderen dadurch der andere Ehepartner zur Erklärungsabgabe verpflichtet wird.

                        Können wir das Thema damit bewenden lassen ? Wir wissen ja nun, dass es sich hier um eine normale Einzelveranlagung handelt und Gecko1 kann den Sachverhalt nachträglich auch nicht mehr ändern.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                          Danke für den Hinweis.

                          Es macht aber eigentlich keinen Unterschied, ob man "Getrennt leben seit" oder ob man "verheiratet seit" angibt und eine Einzelveranlagung beantragt, oder ist der Fehler (sehr) schlimm?

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                            #14
                            AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                            Die Angaben müssen richtig gemacht werden, auch wenn es auf den ersten Blick keinen Unterschied beim steuerlichen Ergebnis geben mag.

                            Wenn der andere Ehegatte dann vielleicht gar keine Erklärung abgeben will oder muss, gibt es schon Probleme, wenn fälschlich "Einzelveranlagung" und "verheiratet seit" angegeben wurden.

                            Denn das Finanzamt wird den anderen Ehegatten dann auffordern, eine Erklärung abzugeben.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: 0,5 Kinderfreibetrag wo eintragen?

                              Vielen Dank für die Hilfe!

                              Kommentar

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