Angenommen wir haben folgenden Fall (Einkommenssteuererklärung 2014):
A und B haben ein Kind, sind verheiratet, leben aber in Trennung. A zahlt keinen Unterhalt, bekommt auch kein Kindergeld. In der Lohnsteuerbescheinigung des A ist 0,5 Kind eingetragen.
Fragen zu Anlage Kind:
1. Wo muss eingetragen werden, dass der Freibetrag nur 0,5 Kind beträgt?
2. Kommt es bei Zeile 6 es auf den Anspruch an oder auf das, ob A Kindergeld bekommen hat?
Meine Vermutung: Auch wenn A kein Kindergeld bekommt, ist trotzdem die Hälfte des Kindergeldes anzugeben, weil ihm die Häfte zusteht, er aber auch zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Ist das richtig?
A und B haben ein Kind, sind verheiratet, leben aber in Trennung. A zahlt keinen Unterhalt, bekommt auch kein Kindergeld. In der Lohnsteuerbescheinigung des A ist 0,5 Kind eingetragen.
Fragen zu Anlage Kind:
1. Wo muss eingetragen werden, dass der Freibetrag nur 0,5 Kind beträgt?
2. Kommt es bei Zeile 6 es auf den Anspruch an oder auf das, ob A Kindergeld bekommen hat?
Meine Vermutung: Auch wenn A kein Kindergeld bekommt, ist trotzdem die Hälfte des Kindergeldes anzugeben, weil ihm die Häfte zusteht, er aber auch zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Ist das richtig?
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