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Frage zur Absetzbarkeit

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    Frage zur Absetzbarkeit

    Hallo!

    Ich habe 2 Fragen zur Absetzbarkeit.

    In unserem Mietvertrag zur Wohnung sind uns hochwertige Vorhänge zur kostenlosen Nutzung überlassen, im Vertrag verpflichten wir uns diese alle 2-3 Jahre professionell reinigen zu lassen.
    Kann man diese Reinigungskosten absetzen? Wenn ja, gibt es dabei etwas "besonderes" zu beachten?

    Außerdem hat man uns bei dieser Wohnung eine Küche zur kostenlosen Nutzung überlassen, wo wir uns ebenfalls im Vertrag verpflichtet haben, bei defekten Geräten, diese zu unseren Lasten zu tauschen.
    Dieser Fall ist in 2014 eingetreten, kann man diese absetzen? Wenn ja, gibt es dabei auch etwas zu beachten?

    Im voraus vielen Dank für EUre Hilfe und sollte ich mit meiner Frage hier in der falschen Kategorie gelandet sein, sorry!

    #2
    AW: Frage zur Absetzbarkeit

    Warum sollte man das absetzen können?

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      #3
      AW: Frage zur Absetzbarkeit

      Hmm ich dachte in Richtung "außerordentliche Aufwendungen" oder Handwerkerdienstleistungen, habe ich da falsch gedacht?

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        #4
        AW: Frage zur Absetzbarkeit

        Du kannst Dir ja mal die Eingabehilfe zu den außergewöhnlichen Belastungen und zu den Handwerkerleistungen durchlesen.

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          #5
          AW: Frage zur Absetzbarkeit

          Habe ich gerade gemacht, außergewöhnliche Belastungen sind es definitiv nicht.

          Aber es könnten Handwerkerleistungen sein, denn dort steht "Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche".
          Die EBK ist durch die neuen energiesparenderen Geräte "modernisiert" worden, oder?

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            #6
            AW: Frage zur Absetzbarkeit

            Zitat von Agimen Beitrag anzeigen
            Aber es könnten Handwerkerleistungen sein, denn dort steht "Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche".
            Die EBK ist durch die neuen energiesparenderen Geräte "modernisiert" worden, oder?
            Ja, wenn für den Einbau der Geräte explizit Handwerkerleistungen in Rechnung gestellt werden, könnte das wohl in Frage kommen.

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              #7
              AW: Frage zur Absetzbarkeit

              Zu den ganzen Themen gibt es ein Anwendungsschreiben des BMF.

              Suche mal nach "Anwendungsschreiben zu § 35a EStG"
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Frage zur Absetzbarkeit

                L. E. Fant erstmal vielen Dank für Deine Unterstützung!
                Die Handwerkerdienstleistung des "Einbaus" ist nicht explizit auf der Rechnung als einzelne Position aufgelistet.

                Charlie24 danke für den Tipp, habe ich mir durchgelesen, aber sorry das ist mir zu "juristisch" verstehe ich nicht.

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                  #9
                  AW: Frage zur Absetzbarkeit

                  Halo,

                  du kannst die Lohnkosten, Fahrtkosten des Handwerkers absetzen, aber nicht Materialkosten.


                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Frage zur Absetzbarkeit

                    Vielen Dank an Euch alle, habe fertich

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