Hallo!
Ich habe 2 Fragen zur Absetzbarkeit.
In unserem Mietvertrag zur Wohnung sind uns hochwertige Vorhänge zur kostenlosen Nutzung überlassen, im Vertrag verpflichten wir uns diese alle 2-3 Jahre professionell reinigen zu lassen.
Kann man diese Reinigungskosten absetzen? Wenn ja, gibt es dabei etwas "besonderes" zu beachten?
Außerdem hat man uns bei dieser Wohnung eine Küche zur kostenlosen Nutzung überlassen, wo wir uns ebenfalls im Vertrag verpflichtet haben, bei defekten Geräten, diese zu unseren Lasten zu tauschen.
Dieser Fall ist in 2014 eingetreten, kann man diese absetzen? Wenn ja, gibt es dabei auch etwas zu beachten?
Im voraus vielen Dank für EUre Hilfe und sollte ich mit meiner Frage hier in der falschen Kategorie gelandet sein, sorry!
Ich habe 2 Fragen zur Absetzbarkeit.
In unserem Mietvertrag zur Wohnung sind uns hochwertige Vorhänge zur kostenlosen Nutzung überlassen, im Vertrag verpflichten wir uns diese alle 2-3 Jahre professionell reinigen zu lassen.
Kann man diese Reinigungskosten absetzen? Wenn ja, gibt es dabei etwas "besonderes" zu beachten?
Außerdem hat man uns bei dieser Wohnung eine Küche zur kostenlosen Nutzung überlassen, wo wir uns ebenfalls im Vertrag verpflichtet haben, bei defekten Geräten, diese zu unseren Lasten zu tauschen.
Dieser Fall ist in 2014 eingetreten, kann man diese absetzen? Wenn ja, gibt es dabei auch etwas zu beachten?
Im voraus vielen Dank für EUre Hilfe und sollte ich mit meiner Frage hier in der falschen Kategorie gelandet sein, sorry!
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