Hallo,
also ich arbeite wieder seit dem 17.09.2014 davor war ich in Elternzeit und habe kein Geld erhalten (war 3 Jahre Zuhause).
Mein Sohnemann war aber vom 01.09.2013 - 31.07.2014 in einer Einrichtung untergebracht. Kann ich diese nun absetzen für das Jahr 2014? Ich frage weil ich zu der Zeit ja zwar Angestellt war aber noch in Elternzeit war.
Und wie ist das mit meinem Freund? Muss ich den in der Steuererklärung angeben (er ist der Vater beider Kinder und wir wohnen gemeinsam in der Wohnung, wir sind nicht verheiratet und er ist Selbstständig)
vielen vielen Dank meine lieben
(Ich mache zum ersten mal meine Steuer selbst
- - - Aktualisiert - - -
also ich meine muss ich generell dann alles nur ab 17.09.2014 - 31,12,2014 absetzen weil ich ja erst da wieder begonnen habe zu arbeiten oder kann ich obwohl ich in Elternzeit Anfang des Jahres war trotzdem für das ganze Jahr die Steuern absetzen?
also ich arbeite wieder seit dem 17.09.2014 davor war ich in Elternzeit und habe kein Geld erhalten (war 3 Jahre Zuhause).
Mein Sohnemann war aber vom 01.09.2013 - 31.07.2014 in einer Einrichtung untergebracht. Kann ich diese nun absetzen für das Jahr 2014? Ich frage weil ich zu der Zeit ja zwar Angestellt war aber noch in Elternzeit war.
Und wie ist das mit meinem Freund? Muss ich den in der Steuererklärung angeben (er ist der Vater beider Kinder und wir wohnen gemeinsam in der Wohnung, wir sind nicht verheiratet und er ist Selbstständig)
vielen vielen Dank meine lieben
(Ich mache zum ersten mal meine Steuer selbst
- - - Aktualisiert - - -
also ich meine muss ich generell dann alles nur ab 17.09.2014 - 31,12,2014 absetzen weil ich ja erst da wieder begonnen habe zu arbeiten oder kann ich obwohl ich in Elternzeit Anfang des Jahres war trotzdem für das ganze Jahr die Steuern absetzen?
Kommentar