Hallo,
soweit ich weiß, zählen doch Kapitaleinkünfte seit 2014 nicht mehr zu den 410 Euro an Nebeneinkünften, die über den Härteausgleich steuerfrei sind. Wenn ich aber in ElsterFormular Kapitalerträge über 801 Euro eintrage (z.B. 1000 Euro), wird in der Berechnung ein "Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG" ausgegeben (z.B. 199 Euro) - dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Das wäre meiner Meinung nach bis 2013 korrekt gewesen, aber seit der Änderung 2014 nicht mehr... Ist das ein Fehler im Programm?
Viele Grüße
Karl
soweit ich weiß, zählen doch Kapitaleinkünfte seit 2014 nicht mehr zu den 410 Euro an Nebeneinkünften, die über den Härteausgleich steuerfrei sind. Wenn ich aber in ElsterFormular Kapitalerträge über 801 Euro eintrage (z.B. 1000 Euro), wird in der Berechnung ein "Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG" ausgegeben (z.B. 199 Euro) - dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Das wäre meiner Meinung nach bis 2013 korrekt gewesen, aber seit der Änderung 2014 nicht mehr... Ist das ein Fehler im Programm?
Viele Grüße
Karl
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