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Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

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    Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

    Hallo,

    soweit ich weiß, zählen doch Kapitaleinkünfte seit 2014 nicht mehr zu den 410 Euro an Nebeneinkünften, die über den Härteausgleich steuerfrei sind. Wenn ich aber in ElsterFormular Kapitalerträge über 801 Euro eintrage (z.B. 1000 Euro), wird in der Berechnung ein "Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG" ausgegeben (z.B. 199 Euro) - dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Das wäre meiner Meinung nach bis 2013 korrekt gewesen, aber seit der Änderung 2014 nicht mehr... Ist das ein Fehler im Programm?

    Viele Grüße
    Karl

    #2
    AW: Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

    Hast du in der Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

      Ja, hab ich. Mein persönlicher Steuersatz liegt aber über 25 %, deshalb dürfte die Anlage KAP ja eigentlich nicht zu einer Steuererstattung führen?

      Kommentar


        #4
        AW: Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

        Hallo,

        >>>Hast du in der Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragt?

        Bestimmt. Denn ohne Günstigerprüfung gab es den Härteausgleich noch nie. :-))

        Ich sitze leider gerade am falschen Rechner, daher kann ich es nicht überprüfen, melde mich aber später noch mal.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

          Zitat von karlii Beitrag anzeigen
          Ja, hab ich. Mein persönlicher Steuersatz liegt aber über 25 %, deshalb dürfte die Anlage KAP ja eigentlich nicht zu einer Steuererstattung führen?
          Das ist egal. Nach dem § 46 sind Nebeneinkünfte -auch Kapitaleinkünfte bei Günstigerprüfung- bis 410€ unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, unabhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz.

          Edit: Die o.g. Aussage ist so falsch, die Neuregelung ab VZ 2014 war mir bisher unbekannt, aber evtl. liegt folgender Fall vor: (andere kleine Nebeneinkünfte von zB 621€, siehe Praxis-Tipp am Ende des Artikels)
          http://www.haufe.de/steuern/rechtspr...66_292956.html
          Zuletzt geändert von Kent; 02.03.2015, 21:40. Grund: Korrektur
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

            Hallo,

            so, ich hab' es jetzt mal nachgestellt. Und ja, Elster wendet die Härtefallregelung bei Kapitalerträgen offenbar immer noch an (meine derzeitige Version: 16.0 16151).

            Eigentlich würde ich jetzt sagen, dass es ein Fehler (nur) im Programm ist. Da aber auch die Finanzämter meines Wissens die Berechnung mit der selben Software machen, könnten sogar die Bescheide falsch sein. Bitte zu gegebener Zeit mal berichten.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

              Nein, die Bescheide sind nicht falsch, da Fälle mit Anlage KAP (zumindest in Hessen) derzeit vom FA überhaupt nicht verarbeitet werden können.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Härteausgleich mit Kapitaleinkünften

                Die Berechnung für die Anlage Kap ist derzeit noch falsch.
                Siehe auch in den anderen Threads wegen Fehlermeldungen auf der Anlage kap.
                Sollte mit dem März Update behoben werden.
                Mal abwarten, wie es nach dem Update aussieht.
                Mfg

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