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Frage zu "Erklärung zur Festsetzung der Kirchesteuer auf Kapitalerträge"

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    Frage zu "Erklärung zur Festsetzung der Kirchesteuer auf Kapitalerträge"

    Hallo zusammen,

    ich mache das erste Mal meine Erklärung mit dem Elsterformular und habe nun eine kurze Frage zum Thema "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge":

    Hauptvordruck, Seite 1, Zeile 2:
    Wann muss ich diese o.g. Erklärung abgeben?
    Wenn ich bei all meinen Zinsen/Kapitalerträgen nicht über den Freistellungsauftrag hinauskomme, muss ich das dann machen? Oder hat das damit gar nichts zu tun?

    Bin etwas verwirrt...

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
    Judith84

    #2
    AW: Frage zu "Erklärung zur Festsetzung der Kirchesteuer auf Kapitalerträge"

    Zitat von Judith84 Beitrag anzeigen
    ich mache das erste Mal meine Erklärung mit dem Elsterformular und habe nun eine kurze Frage zum Thema "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge":

    Hauptvordruck, Seite 1, Zeile 2:
    Wann muss ich diese o.g. Erklärung abgeben?
    Wenn ich bei all meinen Zinsen/Kapitalerträgen nicht über den Freistellungsauftrag hinauskomme, muss ich das dann machen?
    Nein, wenn die Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrags liegen und daher keine Steuern darauf anfallen, muss man dafür auch keine Kirchensteuern bezahlen.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu "Erklärung zur Festsetzung der Kirchesteuer auf Kapitalerträge"

      Vielen Dak für die schnelle Antwort :-)

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