Hallo zusammen,
ich mache das erste Mal meine Erklärung mit dem Elsterformular und habe nun eine kurze Frage zum Thema "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge":
Hauptvordruck, Seite 1, Zeile 2:
Wann muss ich diese o.g. Erklärung abgeben?
Wenn ich bei all meinen Zinsen/Kapitalerträgen nicht über den Freistellungsauftrag hinauskomme, muss ich das dann machen? Oder hat das damit gar nichts zu tun?
Bin etwas verwirrt...
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Judith84
ich mache das erste Mal meine Erklärung mit dem Elsterformular und habe nun eine kurze Frage zum Thema "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge":
Hauptvordruck, Seite 1, Zeile 2:
Wann muss ich diese o.g. Erklärung abgeben?
Wenn ich bei all meinen Zinsen/Kapitalerträgen nicht über den Freistellungsauftrag hinauskomme, muss ich das dann machen? Oder hat das damit gar nichts zu tun?
Bin etwas verwirrt...
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Judith84
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