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Steuerklasse I - Nachzahlung??

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    #16
    AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

    Hallo,

    da ich das selbe Problem wie der Threadersteller habe nutze ich mal diesen Thread mit.

    Also ich muss trozt den 1000 € pauschelen Werbungskosten noch 3 Euro Steuer nachzahlen.

    Ich habe somit irgendwas vergessen....

    Zu einer besseren Veranschaulichung habe ich meine Steuererklärung mit gefakten Daten nochmal gemacht, damit ich diese hier anhängen kann.

    Link: ftp://jeder@kadder88.ddns.net/ESt2014_Laser_Dert.elfo

    Hier zusätzlich noch der Überblick der Berechnung:

    Steuernummer 209/neue StNr 10.03.2015
    Laser, Dert
    Berechnung
    für 2014 über
    Einkommensteuer und
    Solidaritätszuschlag
    +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+
    | | | | |
    | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | zuschlag | |
    | | € | € | € |
    +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+
    | Festgesetzt werden | 3.813,00 | 209,71 | |
    | Abzug vom Lohn | -3.810,00 | -209,39 | |
    | verbleibende Beträge | 3,00 | 0,32 | 3,32 |
    +---------------------------------------+-------------------+-----------------+------------------+
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Insgesamt
    € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.518
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.518 . . . . . . . . . . . . . . 28.518
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.518 . . . . . . . . . . . . . . 28.518
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.518
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 5.580
    davon 78 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.353
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -2.790
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.563 . 1.563
    Beiträge zur Krankenversicherung
    inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 2.421
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -96
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.325
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 371
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 2.696 . 2.696
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 4.259. . . . -4.259
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.223
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 24.223 . . . . . . . . . . . . . . 3.813
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.813
    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.813
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.813
    davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209,71
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 3.813,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 24.223 €) beträgt 15,74 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 28.518 €) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 4.295 € gemindert.

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      #17
      AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

      Zitat von Dert88 Beitrag anzeigen
      Also ich muss trozt den 1000 € pauschelen Werbungskosten noch 3 Euro Steuer nachzahlen.
      Glück gehabt, das wirst Du Dir hoffentlich noch leisten können. Die 3.810 € Lohnsteuer kommen mir fast ein bisschen wenig vor. Nach Jahrestabelle wären schon 3.831 zu zahlen.

      Der Pauschbetrag von 1.000 € wurde jedenfalls beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt.

      Kommentar


        #18
        AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

        Hallo,

        @L. E. Fant

        Du hast eine falsche Tabelle erwischt in der 2014er beträgt die Steuer bei einem zvE von 24223 € genau3813 €

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #19
          AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

          laut https://www.bmf-steuerrechner.de müsste ich bei 28.518,00 Euro soviel Steuern zahlen.

          Die Lohnsteuer beträgt:
          3.564,00 Euro
          Der Solidaritätszuschlag beträgt:
          196,02 Euro
          Zusammen:
          3760,02 Euro

          Gezahlt habe ich bei 29518,67 Euro

          Die Lohnsteuer beträgt:
          3.809,21 Euro
          Der Solidaritätszuschlag beträgt:
          209,39 Euro
          Zusammen:
          4018,60 Euro

          Das bedeutet, dass ich eigentlich die Differenz von -258,58 Euro wiederbekommen müsste...

          Kommentar


            #20
            AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

            Die Werbungskostenpauschale ist in die Lohnsteuertabelle schon eingearbeitet. Diese also erst vom Bruttolohn abzuziehen, um daraus dann die Lohnsteuer zu berechnen, würde die Pauschale doppelt berücksichtigen.

            Kommentar


              #21
              AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              bei einem zvE von 24223 €
              Es ging ja um das Thema _nur 3 Euro Erstattung_. Deshalb hab ich erst mal in der Lohnsteuertabelle geguckt ob die einbehaltene Lohnsteuer realistisch ist. In ähnlichen Fällen hatten wir ja schon festgestellt dass aus welchen Gründen auch immer zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden ist.

              Kommentar


                #22
                AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                Hallo,

                ich war heute Beim Finanzamt Euskirchen und die Sachbearbeiterin dort hat mir bestätigt,
                dass die Steuern von dem nach dem von Aufwendungen abgezogenen Betrag berechnet wird.

                Diesbezüglich muss ich einfach mal meine Elsterdatei überprüfen, ob dort ein Häkchen falsch gesetzt wurde...

                Gruß

                Dert

                Kommentar


                  #23
                  AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                  Verstehe lieber den Unterschied zwischen Einkommen- und Lohnsteuer.

                  Bei der Einkommensteuer werden vom Bruttoentgelt mindestens die Werbungskostenpauschale, die Sonderausgabenpauschale und die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, ggfs. weitere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Aus dem so verbleibenden zu versteuernden Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet. Nicht mehr oder weniger sagt das von dir behelligte Finanzamt.

                  Die Lohnsteuer soll die Einkommensteuer prognostizieren. Daher sind in die Lohnsteuertabelle schon die Werbungs- und Sonderausgabenpauschale sowie die wahrscheinlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen eingearbeitet. Daher sollte im Idealfall die Lohnsteuer der Einkommensteuer bei einem AN, der maximal 1000€ Werbungskosten hat, exakt entsprechen. Bei dir stimmt es anscheinend auf 3€ genau. Toll.

                  Nun hinzugehen und ahnungslos rumzurechnen, von Bruttoentgelten Pauschalen abzurechnen, die dann in die Lohnsteuertabelle einzugeben, in der die schon längst berücksichtigt wurden, da kann nur Schwachsinn bei rauskommen.

                  Das kannst du nun glauben, und alle sind zufrieden. Oder du glaubst es nicht, dann beauftrage einen Steuerberater. Der kriegt wenigstens Geld dafür.

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                    #24
                    AW: Steuerklasse I - Nachzahlung??

                    Hallo Neysee,

                    vielen lieben Dank für deine Erklärung.
                    Jetzt kann ich endlich die ganzen Zahlen auf der Steuererklärung nachvollziehen..
                    Ich Dummerchen habe auch noch jedes mal das Wort "Ihre Einkommensteuerbelastung" überlesen..
                    Naja dann will ich mal keinen hier weiter stören

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