Hallo,
ich betreibe ein Gewerbe und habe die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch genommen.
Wegen des Reverse Charge Verfahren (Google Adwords) muss ich selbst die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Laut meinem Steuerberater muss ich dazu die Bemessungsgrundlage sowie die daraus resultierende Umsatzsteuer in die Felder in Zeile 22 der Anlage UR eingeben.
Soweit so gut.
Allerdings meldet mir Elster nun, dass wenn ich dieses Feld (Zeile 22 in der Anlage UR) ausfülle, ich auch das Feld "Kz. 467 (USt-Erklärung)" ausfüllen muss. Dabei handelt es sich um Abziehbare Vorsteuerbeträge. Da ich allerdings die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, darf ich ja gar keinen Vorsteuerabzug machen. Dies meldet mir Elster auch, sobald ich etwas in das Feld 467 eintrage. Auch den Wert 0 kann ich nicht eintragen.
Jetzt schon vielen Dank für hilfreiche Antworten. Bin schon am verzweifeln.
ich betreibe ein Gewerbe und habe die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch genommen.
Wegen des Reverse Charge Verfahren (Google Adwords) muss ich selbst die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Laut meinem Steuerberater muss ich dazu die Bemessungsgrundlage sowie die daraus resultierende Umsatzsteuer in die Felder in Zeile 22 der Anlage UR eingeben.
Soweit so gut.
Allerdings meldet mir Elster nun, dass wenn ich dieses Feld (Zeile 22 in der Anlage UR) ausfülle, ich auch das Feld "Kz. 467 (USt-Erklärung)" ausfüllen muss. Dabei handelt es sich um Abziehbare Vorsteuerbeträge. Da ich allerdings die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, darf ich ja gar keinen Vorsteuerabzug machen. Dies meldet mir Elster auch, sobald ich etwas in das Feld 467 eintrage. Auch den Wert 0 kann ich nicht eintragen.
Jetzt schon vielen Dank für hilfreiche Antworten. Bin schon am verzweifeln.
Kommentar