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    Arbeitsgerät

    Kann man als Maurer einen Bosch Schlaghammer absetzen? Dieser kostet 409 euro und würde als Werbungskosten doch reingehen, oder ist das nicht machbar?

    Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

    #2
    AW: Arbeitsgerät

    Wie immer die Frage, ob das Teil tatsächlich beruflich veranlasst ist und in welchem Umfang eine Privatnutzung erfolgt. Es muss ein tatsächlicher Zusammenhang mit dem Beruf bestehen, nicht nur ein theoretischer:

    Nur weil ein Maurer so etwas benutzt, sagt das nicht über die Abzugsfähigkeit, weil damit ja noch nicht gesagt ist, dass er DIESE Maschine benutzt oder die 25 Stück des Arbeitgebers.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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