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Wie immer die Frage, ob das Teil tatsächlich beruflich veranlasst ist und in welchem Umfang eine Privatnutzung erfolgt. Es muss ein tatsächlicher Zusammenhang mit dem Beruf bestehen, nicht nur ein theoretischer:
Nur weil ein Maurer so etwas benutzt, sagt das nicht über die Abzugsfähigkeit, weil damit ja noch nicht gesagt ist, dass er DIESE Maschine benutzt oder die 25 Stück des Arbeitgebers.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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