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Steuerberechnung fehl geschlagen

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    #16
    AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

    Hallo Charlie24,

    herzlichen Dank für Deine Bemühungen.

    Endlich weiß ich den Grund, warum sowohl Elsterformular wie auch die "STEUERERKLÄRUNG2015" mit diesen
    abgerufenen Daten nicht zurechtkommt.

    Auf die Einkommenssteuerhöhe hat dies keinen Einfluß,
    aber mir liegt daran, den Grund zu erfahren.

    Da ich bereits im Vorjahr mit der Erstellung der EKST mit STEUERERKLÄRUNG2014 Probleme damit hatte,
    der eingeschaltete Steuerberater (zugleich Steuerrechtsanwalt) erst Einspruch erhob und dann das Handtuch warf,
    ohne mich detaliert zu informieren, ( habe auch kein Honorar bezahlt)
    werde ich mich bei der Abgabe meiner Belege mit der Sachbearbeiterin im FA darüber unterhalten.

    Angeblich kann sie die Daten des AG nicht ändern, was ja dafür spricht, das die Lohnbuchhaltung meines "AG in spe"
    ordentlich arbeitet.

    Für meine an-und-für-sich einfache EKST-Erklärung kann mir die Kosten eines Steuerberaters sparen.

    Zukünftig werde ich mit Elsterformular meine EKST- Erklärung erstellen.


    Also nochmals Danke
    BMS240

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      #17
      AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

      Angeblich kann sie die Daten des AG nicht ändern,
      Das ist richtig, sagt aber nichts darüber aus, ob die gelieferten Daten richtig sind.

      Ansonsten habe ich im Rahmen meiner bescheidenen Kenntnisse gern geholfen, es ging ja auch vorrangig um ein Problem der Steuervorausberechnung in ElsterFormular.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

        Kann man eigentlich so einen Fall den verantwortlichen Stellen melden?
        Wenn ja, bitte um Angabe wie, oder lesen diese hier mit?

        mfg
        BMS240

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          #19
          AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

          Nach Update heute (Elster 16.1 Revision 16483 )
          erscheint jetzt der Hinweis

          Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet werden.


          mfg
          BMS240

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            #20
            AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

            Bin neu im Forum. Auch meine Steuerberechung ist fehlgeschlagen. Habe statt dessen in pdf format folgenden Eintrag angezeigt bekommen:

            AHW Abbruch-Hinweise

            Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
            die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Seite 2 der Anlage N unter
            "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".

            DHW Dokumentations-Hinweise

            Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

            Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
            eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

            Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
            übermittelt werden.

            Bin allerdings noch im aktiven Beschäftigungsverhältnis und habe keine Versorgungsbezüge eingetragen. Wi liegt der Fehler?

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              #21
              AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

              Zitat von misp57 Beitrag anzeigen
              habe keine Versorgungsbezüge eingetragen
              Auch keine Null?

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                #22
                AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Auch keine Null?
                Danke für die schnelle Antwort. Auch keine Null. Ich bin die Berechnung jetzt schon mehrfach durchgegangen. Nun habe ich einen anderen Weg gewählt. Ich habe auf meiner Steuerbescheinigung in den Zeilen 10 bis 13 Einträge, die ich nun in Zeile 16 ff der Erklärung eingegeben habe und bekomme nun diese Fehlermeldung :

                AHW Abbruch-Hinweise
                Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
                die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Seite 2 der Anlage N unter
                "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0"

                Leider finde ich keine Zeile "Werbungskosten in Sonderfälle"
                Zuletzt geändert von misp57; 25.03.2015, 19:52.

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                  #23
                  AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                  "Werbungskosten in Sonderfällen" kommen in der Anlage N nach dem Abschnitt "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung".

                  Es gibt dort extra eine Zeile zu Lohnsteuerbescheinigung Nr. 10
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                    Hallo,,
                    Zitat:"Ich habe auf meiner Steuerbescheinigung in den Zeilen 10 bis 13 Einträge, die ich nun in Zeile 16 ff der Erklärung eingegeben habe und bekomme nun diese Fehlermeldung"

                    Wie soll das gehen. Da kannst du doch nichts eingeben in Zeilen 16ff Anlage N

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #25
                      AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      "Werbungskosten in Sonderfällen" kommen in der Anlage N nach dem Abschnitt "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung".

                      Es gibt dort extra eine Zeile zu Lohnsteuerbescheinigung Nr. 10
                      Bin sofort in die Anlage N, leider nicht gefunden. Nur diese Formulare

                      17 Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung
                      18 Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
                      hier bei Aufrufen den Formulares
                      18 - Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
                      Begründungsdatum Beschäftigungsort
                      Zur Zeit sind keine Einträge vorhanden

                      vom Arbeitgeber/von der Agentur für Arbeit insgesamt steuerfrei ersetzt (Euro)

                      Danach
                      19 Bescheinigungen vermögenswirksamer Leistungen (§ 15 Absatz 1 des 5. VermBG, § 5 VermBDV 1994)

                      Leider kann ich keine Bilder einfügen.
                      Herzliche Grüße misp

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,,
                      Zitat:"Ich habe auf meiner Steuerbescheinigung in den Zeilen 10 bis 13 Einträge, die ich nun in Zeile 16 ff der Erklärung eingegeben habe und bekomme nun diese Fehlermeldung"

                      Wie soll das gehen. Da kannst du doch nichts eingeben in Zeilen 16ff Anlage N

                      Gruß FIGUL
                      In meiner Steuererklärung ist ein Eintrag für zu ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre.
                      Auf einem anderen Portal habe ich dann den Hinweis erhalten ich sollte diese Einträge in die Zeile 16, 17, und die aufgeführten Steuerabzüge (Lohnsteuer, Kirchensteuer, soli) in den Zeilen 18 und 19 eintragen. Da habe ich auch keine Fehlermeldung erhalten. Gruß misp 57

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                        #26
                        AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                        Hallo,

                        Wir reden doch von Elsterformular.
                        Da wird doch die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in Anlage N übernommen.
                        Wie kommst du dann zu solchen Zeilen?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #27
                          AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                          misp57 arbeitet offenbar im ElsterOnline-Portal!

                          Werbungskosten im Zusammenhang mit Entschädigungen/AL für mehrere Jahre sind dort auf Seite 15 der Anlage N einzutragen
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                            Hallo,

                            darauf wäre ich nie gekommen.

                            allmählich wird mir das zu blöd

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #29
                              AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                              Es ist ungeschickt, sich an einen Thread dran zu hängen, nur weil man glaubt, das Problem sei gleichgelagert.

                              In meiner Testerklärung im EOP funktioniert die Steuerberechnung auch beim Eintrag von AL für mehrere Kalenderjahre problemlos. Da wird auch nicht nach besonderen Werbungskosten gefragt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                                Werbungskosten zu Versorgungsbezügen und Werbungskosten zu ermäßigt besteuerten Arbeitslohn / Abfindungen sind 2 verschiedene Sachen.
                                Mfg

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