AW: Steuerberechnung fehl geschlagen
Meine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2015 enthält bei meinen Versorgungsbezügen auch einen steuerlich durchaus relevanten Fehler, den ich allerdings selbst erkannt habe.
Fehler kommen also vor, Lohnbuchhalter sind nicht unfehlbar. Die Belege werden bei der elektronischen Übermittlung auch nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft, das wäre auch gar nicht möglich.
Ich habe mein Finanzamt auf den Fehler hingewiesen und bin gespannt, wie die mit dem Problem umgehen. Mein Sachbearbeiter meinte zumindest am Telefon, das könne er sicher korrigieren.
Meine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2015 enthält bei meinen Versorgungsbezügen auch einen steuerlich durchaus relevanten Fehler, den ich allerdings selbst erkannt habe.
Fehler kommen also vor, Lohnbuchhalter sind nicht unfehlbar. Die Belege werden bei der elektronischen Übermittlung auch nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft, das wäre auch gar nicht möglich.
Ich habe mein Finanzamt auf den Fehler hingewiesen und bin gespannt, wie die mit dem Problem umgehen. Mein Sachbearbeiter meinte zumindest am Telefon, das könne er sicher korrigieren.
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