Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung fehl geschlagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

    Meine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2015 enthält bei meinen Versorgungsbezügen auch einen steuerlich durchaus relevanten Fehler, den ich allerdings selbst erkannt habe.

    Fehler kommen also vor, Lohnbuchhalter sind nicht unfehlbar. Die Belege werden bei der elektronischen Übermittlung auch nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft, das wäre auch gar nicht möglich.

    Ich habe mein Finanzamt auf den Fehler hingewiesen und bin gespannt, wie die mit dem Problem umgehen. Mein Sachbearbeiter meinte zumindest am Telefon, das könne er sicher korrigieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #47
      AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

      Zitat von BMS240 Beitrag anzeigen
      Naja, Charlie 24,

      für dich also Experte ist sowas ja einfach,
      aber für mich als "normaler User" ist es nicht so einfach, etwas weg zu lassen, weil ich nicht weis, was das alles bedeutet und welche Auswirkungen dies nach sich zieht.

      Wenn ich vom FA übermittelte Daten vom AG oder von sonst wo abhole, setze ich voraus, das diese konform sind, ansonsten brauche ich keinen Belegabruf.
      Natürlich überprüfe ich die Daten, sprich Beträge.
      Und wenn diese abgeholten Daten zusätzlich noch mit der vom AG zugesandten Lohnsteuerkarte übereinstimmen,
      änder ich doch normal nichts ab, oder?
      Vor allem dann, wenn die Dame vom FA behauptet, die übermittelten Daten vom AG könne sie nicht ändern.
      Da frage ich mich, wie die dann die Steuerberechnung durchführt, oder arbeitet das FA die nicht mit Elster?


      Da kann ich doch auch gleich die Zeile 3 abändern ( da wird mir das FA aber was husten)

      Also warten wir ab, was sich ergibt.

      mfg
      BMS240
      Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerbescheinigung korrigieren.
      Mfg

      Kommentar

      Lädt...
      X