Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentensteuerfreibetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    sind keine vorläufigen, ist aber nicht schlimm, es waren immer nur so18 euro steuern zu bezahlen, betrachte ich nun als lehrgeld:-)))

    aber eigenlich sollte man doch davon ausgehen dass das finanzamt die übermittelten daten der rv die mit meinen angaben überprüft!!!! ist schon seltsam dass soetwas wohl nicht getan wird, da wäre ja tor und tür geöffnet für schelme:-)))
    Zuletzt geändert von kadoja; 15.03.2015, 14:46.

    Kommentar


      #17
      AW: Rentensteuerfreibetrag

      @kadoja

      Das Elster-Programm berechnete meine Rentensteuer auch falsch (auch die Berechnung mit Elster-Programm für das Steuerjahr 2014). Das Finanzamt berechnete meine Rentensteuer genau so falsch wie es von Elster-Programm berechnet wurde. Nach Rücksprache wurde durch mein zuständiges Finanzamt eine korrekte Berechnung durchgeführt. Der Sachbearbeiter erklärte mir es ist ein Fehler im Programm, welches vom Finanzamt verwendet wird.

      Meine Meinung:

      In Ihrem Beispiel bleibt der Besteuerungsanteil von 50 Prozent erhalten; die Rentenfreibeträge werden gegebenenfalls neu festgesetzt.

      Kommentar


        #18
        AW: Rentensteuerfreibetrag

        Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurden die Bezugsdaten erstmals ab dem 01.10.2009 elektronisch übermittelt. Es wurden zwar damals die Jahre zurück bis 2005 ebenfalls übermittelt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Finanzämter damals die Zeit gehabt haben, sich die Daten alle anzuschauen.

        Ich habe bei meinen 2012 verstorbenen Bruder Anfang 2013 auch Fehler in der Rentenversteuerung für die Jahre 2008 und 2009 entdeckt, aber das waren auch Fehler zu seinen Lasten. Da bekommt man eine Berichtigung nur durch, wenn die Steuerfestsetzung zumindest in diesem Punkt vorläufig war. Da ging es allerdings jährlich um rund 300,00 €.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          AW: Rentensteuerfreibetrag

          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für Ihre Erklärung. Seit 1972 erstelle ich für meine Firma und Privat die Steuererklärung. Nach einem Steuerbescheid bespreche ich sofort Abweichungen mit den zuständigen Sachbearbeitern oder Sachbearbeiterinnen. Ich empfehle dringend jedem Stpfl. Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen.

          Mit freundlichen Grüßen
          Jambo

          Kommentar


            #20
            AW: Rentensteuerfreibetrag

            Ich empfehle dringend jedem Stpfl. Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen.
            Dem kann ich nur beipflichten! Wenn aber die Erklärung selbst schon fehlerhaft ist und das Finanzamt diese Fehler übernimmt, dann helfen selbst die Bescheiddatenabholung und der Bescheiddatenvergleich nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X