Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werksrente in Anlage R

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werksrente in Anlage R

    Ich bin Rentner.
    Wenn ich meine Werksrente in Anlage N als Bruttoarbeitslohn und die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anlage R eintrage, ergibt sich ein anderer (deutlich höherer) Nachforderungsbetrag, als wenn ich Werksrente und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anlage R eintrage.
    Warum ist das so?

    #2
    AW: Werksrente in Anlage R

    Eine "Werksrente", die direkt vom früheren Arbeitgeber gezahlt und für die eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wird, ist steuerrechtlich keine Rente und deshalb hat sie in der Anlage R auch nichts verloren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Werksrente in Anlage R

      Danke für die Info.
      Allerdings klingt das für mich nicht besonders logisch. Heißt das etwa, dass die Ursache darin liegt, dass mein früherer Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat?

      Freundliche Grüße von
      WolfJ

      Kommentar


        #4
        AW: Werksrente in Anlage R

        Nein, die Ursache liegt darin, dass Du eine Werksrente bekommst.

        Kommentar


          #5
          AW: Werksrente in Anlage R

          Schade eigentlich - trotzdem danke für die Aufklärung!

          Kommentar


            #6
            AW: Werksrente in Anlage R

            Die unterschiedliche steuerliche Behandlung ist nicht gänzlich ungerecht.

            Die meisten Renten sind über Beiträge finanziert, die zu einem beachtlichen Teil aus versteuerten Einkünften entrichtet wurden. Deshalb bleibt bisher ein Teil des Rentenbezugs steuerfrei, ansonsten würde man doppelt Steuern zahlen.
            Seit 2005 wird das System schrittweise auf die sog. "nachgelagerte Besteuerung" umgestellt. Irgendwann sind die Beiträge zur Rentenversicherung dann komplett steuerfrei und die Rente wird zu 100% versteuert.

            Zu einer klassischen "Werksrente", die im Steuerrecht als Versorgungsbezug bezeichnet wird, hat ein Arbeitnehmer in seinem aktiven Arbeitsleben keinen Eigenbeitrag geleistet. Also muss sie - von einem sog. "Versorgungsfreibetrag" mal abgesehen - bereits jetzt voll versteuert werden. Auch dieser Versorgungsfreibetrag wird seit 2005 schrittweise abgeschmolzen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Werksrente in Anlage R

              Na ja, indirekt betrachtet hat ein Arbeitnehmer in seinem aktiven Arbeitsleben schon einen Eigenbeitrag zur Werksrente geleistet, nämlich in der Weise, dass er wohl ansonsten evtl. ein höheres Einkommen gehabt hätte.

              Und dann wird auch noch der volle Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, also sowohl Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil!

              Freundliche Grüße von
              WolfJ

              Kommentar


                #8
                AW: Werksrente in Anlage R

                Zitat von WolfJ Beitrag anzeigen
                ... dass er wohl ansonsten evtl. ein höheres Einkommen gehabt hätte. J
                Wie Du schon sagst, "gehabt HÄTTE". Und wenn Du es gehabt HÄTTEST, wäre das zusätzliche Gehalt damals auch ganz normal VOLL versteuert worden und hätte Sozialversicherungsbeiträge ausgelöst. Wieso dass dann nicht in Ordnung sein soll, nur weil es jetzt "nachträglich", d.h. als Werksrente, gezahlt wird, verstehe ich nicht.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X