Ich bin Rentner.
Wenn ich meine Werksrente in Anlage N als Bruttoarbeitslohn und die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anlage R eintrage, ergibt sich ein anderer (deutlich höherer) Nachforderungsbetrag, als wenn ich Werksrente und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anlage R eintrage.
Warum ist das so?
Wenn ich meine Werksrente in Anlage N als Bruttoarbeitslohn und die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anlage R eintrage, ergibt sich ein anderer (deutlich höherer) Nachforderungsbetrag, als wenn ich Werksrente und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anlage R eintrage.
Warum ist das so?
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