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Vortrag der Werbungskosten

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    Vortrag der Werbungskosten

    Hallo,

    bin gerade an einer Aufgabe und würde gerne folgendes wissen.

    Ein Azubi verdient im Jahr 2014 9.150,00 EUR brutto. Zahlt natürlich keine LSt. Der Azubi hat Fahrtkosten in Höhe von 3.105,00 EUR abzgl. 624,00 EUR, die pauschal vom AG erstattet werden. Weitere Werbungskosten gibt es jetzt nicht.

    Meine Frage dazu: Kann man die Werbungskosten in das Jahr 2015 vortragen? Die Werbungskosten werden ja vom 9.150,00 EUR abgezogen. Wird der Freibetrag i.H.v. 8.354,00 EUR dann noch vorher abgezogen?

    Variante 1:
    Bruttolohn 9.150,00 EUR
    - WK 2.481,00 EUR
    = Eink. §19 6.669,00 EUR


    oder


    Variante 2:
    Bruttolohn 9.150,00 EUR
    - Freibetrag 8.354,00 EUR
    - WK 2.841,00 EUR
    = Verlust 2.045,00 EUR

    Welche Variante ist richtig?

    Bei der zweiten Variante, wenn diese richtig sein sollte kann man die WK vortragen, richtig?

    Danke für eure Hilfe.

    Lg

    #2
    AW: Vortrag der Werbungskosten

    Es gibt ein GdE und ein zvE.
    Nur ein negativer GdE kann zum Verlust und damit zum Vor/Rücktrag führen.
    Einen Freibetrag von 8xxx kenne ich nicht.

    Denke noch einmal über Deine Aufgabe nach! Ein Elster-Problem hast Du ja nicht!
    Zuletzt geändert von stiller; 12.03.2015, 20:48.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Vortrag der Werbungskosten

      Er meint wohl, der Grundfreibetrag sei so etwas wie abzugsfähig. Es wäre natürlich verlockend, einen Teil der Werbungskosten in ein Jahr zu verschieben, in dem sie sich steuerlich dann voll auswirken.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Vortrag der Werbungskosten

        hmmmmmmm*er*?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Vortrag der Werbungskosten

          ......der Azubi.
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

          Kommentar


            #6
            AW: Vortrag der Werbungskosten

            Hallo,

            >>>Welche Variante ist richtig?

            1


            >>>Einen Freibetrag von 8xxx kenne ich nicht.

            Noch nie was vom Grundfreibetrag gehört? :-) :-) :-)
            Imho war das nicht einmal unglücklich formuliert.

            Und genau wegen dem Grundfreibetrag hat der Azubi beispielsweise keine Lohnsteuer bezahlt.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Vortrag der Werbungskosten

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              >>>Welche Variante ist richtig?

              1


              >>>Einen Freibetrag von 8xxx kenne ich nicht.

              Noch nie was vom Grundfreibetrag gehört? :-) :-) :-)
              Imho war das nicht einmal unglücklich formuliert.

              Und genau wegen dem Grundfreibetrag hat der Azubi beispielsweise keine Lohnsteuer bezahlt.

              Stefan
              Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod, Stefan!
              w.z.b.w.
              ; ohne - ) =
              Zuletzt geändert von stiller; 13.03.2015, 15:29.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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